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Schwäbisch Hall

Stadt Schwäbisch Hall untersagt unangemeldete Versammlungen

Artikel vom 23.12.2021

Per Allgemeinverfügung hat die Ordnungsbehörde der Stadt Schwäbisch Hall unangemeldete Versammlungen, sogenannte „Montagsspaziergänge“ oder „Spaziergänge“, untersagt. Die Allgemeinverfügung tritt am 24. Dezember in Kraft und umfasst die gesamte Gemarkung der Stadt Schwäbisch Hall. Die Allgemeinverfügung tritt, soweit sie nicht zuvor aufgehoben wird, am 9. Januar 2022 außer Kraft.

Hintergrund dieses Verbots sind mehrere unangemeldete Versammlungen in der Schwäbisch Haller Innenstadt in den vergangenen Tagen. Bei diesen hatten sich Menschen in der Stadt versammelt, ohne die Demonstration zuvor bei der Ordnungsbehörde anzumelden, und gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie demonstriert. Bei den Protesten wurden Ge- und Verbote der Corona-Verordnung, beispielsweise Abstandsregeln oder die Maskenpflicht, missachtet.

Wer nun trotz des Verbotes an einer solchen Versammlung teilnimmt, muss gemäß des Versammlungsgesetzes mit einem Bußgeld rechnen. Die Leitung einer solchen untersagten Versammlung oder die Werbung für bzw. die Aufforderung zur Teilnahme an dieser Versammlung kann gemäß des Versammlungsgesetzes mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Die Allgemeinverfügung inklusive Begründungsteil ist auf der Homepage der Stadt Schwäbisch Hall unter www.schwaebischhall.de/bekanntmachungen einsehbar.

http://www.schwaebischhall.de//de/rathaus-service/aktuelles-presse/aktuelles/presse-aktuell