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Schwäbisch Hall

Stadt verlängert Allgemeinverfügung: Unangemeldete "Montagsspaziergänge" bleiben untersagt

Artikel vom 05.01.2022

Die Stadtverwaltung hat die Allgemeinverfügung die sogenannten Montagsspaziergänge betreffend bis zum 2. Februar 2022 verlängert.

Damit bleiben die Veranstaltung von und die Teilnahme an allen mit generellen Aufrufen zu „Montagsspaziergängen“ oder „Spaziergängen“ in Zusammenhang stehenden, nicht angezeigten und nicht behördlich bestätigten Versammlungen und Ersatzversammlungen auf der Gemarkung des Gebiets der Stadt Schwäbisch Hall, unabhängig vom Wochentag und unabhängig davon, ob einmalig oder wiederkehrend stattfindend, untersagt.

Die Allgemeinverfügung kann unter folgender Adresse heruntergeladen werden: www.schwaebischhall.de/de/rathaus-service/aktuelles-presse/oeffentliche-bekanntmachungen
 

http://www.schwaebischhall.de//de/rathaus-service/aktuelles-presse/aktuelles/presse-aktuell