Seite drucken
Schwäbisch Hall

Anträge zur ELR-Förderung bis 10. September einreichen

Artikel vom 28.07.2021

Das Land Baden-Württemberg hat für 2022 das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) neu ausgeschrieben. Anträge können bis 10. September 2021 bei der Stadt Schwäbisch Hall eingereicht werden. Die lokale Grundversorgung steht im Jahresprogramm 2022 wieder besonders im Fokus, deshalb erhalten Projekte aus diesem Förderschwerpunkt einen Fördervorrang. Weiter im Mittelpunkt stehen Projekte im Förderschwerpunkt Wohnen.

Förderschwerpunkt „Grundversorgung“:
Kleine Handwerksbetriebe und Handelsgeschäfte sowie Dorfwirtschaften können für Investitionen zur Sicherung der örtlichen Versorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen für den täglichen und wöchentlichen Bedarf sowie dem unregelmäßigen aber dringend vor Ort zu erbringenden Bedarf einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent, Kleinstunternehmen bis zu 30 Prozent und maximal 200.000 Euro erhalten.

Förderschwerpunkt „Wohnen“:
Die Schaffung von Wohnraum innerhalb des Ortskerns durch Umnutzung vorhandener, leerstehender Gebäude oder Modernisierungsmaßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse stehen im Mittelpunkt der Förderung. Projekte für die Eigennutzung können mit einem Fördersatz von 30 Prozent und maximal 20.000 Euro, Umnutzungen bis höchstens 50.000 Euro je Wohnung unterstützt werden. Projekte, die überwiegend nachwachsende Rohstoffe als Baustoff einsetzen, erhalten einen um 5 Prozent erhöhten Fördersatz. In der Regel dürfte es sich hierbei um Holz handeln. Die Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung oder Modernisierung zur Vermietung wird mit 10-15 Prozent und maximal 200.000 Euro bezuschusst. In privaten Wohnbauanträgen sind wahrheitsgemäße Auskünfte zu Eigennutzung und Vermietung erforderlich.

Förderschwerpunkt „Arbeiten“:
Die Förderung im gewerblichen Bereich konzentriert sich vorrangig auf die Entflechtung störender Gemengelagen und Reaktivierung von Brachen. Unterstützt werden kann die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten durch bauliche Investitionen, Erweiterungen und Neuansiedlungen. Der Regelfördersatz beträgt 10 Prozent der Investitionskosten bei maximal 200.000 Euro.

Eine ELR-Förderung scheidet aus, wenn für das Vorhaben andere Fördermittel des Landes Baden-Württemberg beantragt wurden. Eine Kombination mit den speziellen Energiesparprogrammen ist jedoch möglich. Innerhalb des Stadtsanierungsgebiets ist die Anwendung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum ganz ausgeschlossen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gute Projekte mit der Absicht einer zügigen Umsetzung bevorzugt werden. Es wird deshalb empfohlen, den Planungsstand durch geeignete Unterlagen (z. B. genehmigte oder genehmigungsfähige Bauplanung) nachzuweisen. Wichtig sind vollständige Antragsunterlagen auf aktuellen Vordrucken und eine gute Projektqualität mit aussagekräftiger Projektbeschreibung, einer vollständigen Kostenschätzung nach DIN 276, Fotos und ein Finanzierungsplan. Bei allen Vorhaben ist zu belegen, dass dem Umwelt- und Klimaschutz durch den Einsatz geeigneter ökologischer Verfahren Rechnung getragen wird.

Anträge für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum sind bis 10. September 2021 in fünffacher Ausfertigung einzureichen bei der

Stadt Schwäbisch Hall
Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Am Markt 7/8
74523 Schwäbisch Hall

Informationen und Antragsformulare stehen im Internet auf der Homepage der Regierungspräsidien Baden-Württemberg und unter www.schwaebischhall.de/elr bereit.

Auskünfte bei der Stadtverwaltung erteilt Frau Nicole Erbel, Tel.: 0791/751-481, E-Mail.

http://www.schwaebischhall.de//de/rathaus-service/aktuelles-presse/aktuelles/presse-aktuell