Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg. Als umfassendes Förderprogramm soll es die strukturelle Entwicklung des ländlich geprägten Raumes unterstützen. Dabei wird der inhaltliche Schwerpunkt in jedem Jahr in den Programmausschreibungen definiert.
Ausschreibung Jahresprogramm 2027
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2027 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben.
Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Das Jahresprogramm 2027 erhält erneut eine klimapolitische Ausrichtung. Noch mehr als bisher steht der Klimaschutz und somit ein Förderzuschlag bei Nutzung nachwachsender Rohstoffe (NaWaRo) als Baustoffe im Mittelpunkt. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Die Förderschwerpunkte im Jahresprogramm 2027:
- Grundversorgung
Hier steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem NaWaRo-Zuschlag) gefördert werden. - Wohnen/Innenentwicklung
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen max. 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2027 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich. - Arbeit
Es werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (mit bis zu 100 vollzeitäquivalenten Mitarbeitern) unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störender Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.
Für alle Anträge gilt:
- Klimaschutz durch Förderzuschlag bei Nutzung nachwachsender Rohstoffe (NaWaRo)
Projekte bei denen nachwachsende Rohstoffe verwendet wurden, erhalten eine Erhöhung des Fördersatzes um 5 %-Punkte. Entscheidend ist wie viel Kubikmeter m³ nachwachsender Rohstoffe zwischen der Kellerdecke bzw. oberhalb der Bodenplatte bis zur Unterkante des Dachtragwerks verwendet wurden. Das bedeutet: ohne Dach aber mit Giebelwände. Bei Neubauprojekten im Bereich Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen ist der NaWaRo-Zuschlag zwingend erforderlich. - Kummulierungsverbot
In Teilorten mit städtebaulichen Erneuerungsgebieten werden nur gewerbliche Investitionen unterstützt. Innerhalb des Stadtsanierungsgebiets ist die Anwendung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum ganz ausgeschlossen. Unterstützt werden kann aber die Verlagerung von Gewerbe aus dem Stadtsanierungsgebiet. Betroffen von dieser Ausschlussregelung ist in unserer Gemeinde der Ort Schwäbisch Hall mit dem Stadtsanierungsgebiet "Bahnhofsareal". - Umsetzungsreife
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, deren bauliche Umsetzung 2027 beginnt und davor nicht begonnen worden sind.
Ihre Anträge können Sie in einfacher original unterschriebener Ausfertigung sowie in digitaler Fassung bis zum 15. September 2026 bei der
Stadt Schwäbisch Hall
Fachbereich Wirtschaft, Touristik & Liegenschaften
Am Markt 7/8
74523 Schwäbisch Hall
digital: wirtschaftsfoerderung@schwaebischhall.de
einreichen. Später eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Für Beratungen stehen Ihnen Frau Angela Jais unter Telefonnummer: Mobiltelefon: 0791 751-326 und Frau Jessica Kettner unter Telefonnummer: 0791 751-631 zur Verfügung.
Bitte nutzen Sie ausschließlich die aktuellen Antragsformulare, die Sie in den externen Links unter "Formulare ELR" abrufen können. Alle Planunterlagen stellen Sie uns bitte auch digital zur Verfügung.


