ELR: Schwäbisch Hall

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Ausschreibung Jahresprogramm 2024

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2024 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben.

Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Das Jahresprogramm 2024 erhält eine neue klimapolitische Ausrichtung. Noch mehr als bisher steht künftig der Klimaschutz und die -anpassung im Mittelpunkt der Förderung. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Die Förderschwerpunkte im Jahresprogramm 2024:

  • Grundversorgung
    Hier steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.
     
  • Wohnen/Innenentwicklung
    Die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne sollen insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen); innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten in Baulücken); Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert werden. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 % bzw. 35 % mit CO2-Zuschlag. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt grundsätzlich 30.000 € (Modernisierung/Neubau), bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Neu angeboten wird auch ein Förderzuschlag für modellhafte Vorhaben, die für innerörtliche Gestaltung/Wohnumfeld in Bezug auf Klimaschutz/Resilienz beispielhaft sind. Dazu gehören z.B Maßnahmen zur Umsetzung des "Schwammstadt-Konzepts". Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel im Jahresprogramm 2024 eingesetzt.
     
  • Arbeit
    Es werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig. Dazu gehören auch neue Organisationsformen wie Co-Working oder Kooperationen in Mehrfunktionshäuser

Für alle Anträge gilt: 

  • Klimaschutz durch Förderzuschlag bei CO2-Speicherung
    Projekte, bei denen überwiegend ressourcenschonende, CO2-bindende Baustoffe eingesetzt werden, z.B Holz als Tragwerkkonstruktion, erhalten eine erhöhung des Fördersatzes um 5 %-Punkte. Neubauprojekte werden nur noch gefördert, wenn diese die Vorgabe erfüllen. Eine Ausnahme bilden Projekte des Förderschwerpunkts Grundversorgung.                                                                                                                                                                                    
  • Kummulierungsverbot                                           
    In Teilorten mit städtebaulichen Erneuerungsgebieten werden nur gewerbliche Investitionen unterstützt. Innerhalb des Stadtsanierungsgebiets ist die Anwendung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum ganz ausgeschlossen. Unterstützt werden kann aber die Verlagerung von Gewerbe aus dem Stadtsanierungsgebiet. Betroffen von dieser Ausschlussregelung ist in unserer Gemeinde der Ort Schwäbisch Hall mit den Stadtsanierungsgebieten "Kernstadt Erweiterung Unterwöhrd" und "Bahnhofsareal".
     
  • Umsetzungsreife
    Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, deren bauliche Umsetzung 2024 beginnt und davor nicht begonnen worden sind.

Ihre Anträge können Sie in einfacher Ausfertigung bis zum 04.09.2023 bei der

Stadt Schwäbisch Hall
Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Am Markt 7/8
74523 Schwäbisch Hall einreichen.

Für Beratungen steht Ihnen Frau Angela Jais unter Telefonnummer: 0791 751-326 zur Verfügung.

Bitte nutzen Sie ausschließlich die aktuellen Antragsformulare, die Sie in den externen Links unter "Formulare ELR" abrufen können. Alle Planunterlagen stellen Sie uns bitte auch digital zur Verfügung.

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Angela Jais

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0791 751-3260791 751-326
0791 751-2970791 751-297

Geoportal Schwäbisch Hall

Spätestens seit Google Maps haben Geoinformationssysteme und Geodaten ganz unbewusst Einzug in unser Leben gehalten. Wir nutzen ganz selbstverständlich Daten und Informationen mit Raumbezug für unterschiedlichste Zwecke. Die Stadtverwaltung Schwäbisch Hall stellt Geoinformationen aus unterschiedlichen Fachbereichen der Stadt einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung.

Die Stadt Schwäbisch Hall baut, unter der Federführung der Abteilung Vermessung, seit 1996 in ihrem städtischen Geoinformationssystem (GIS) konsequent raumbezogene Daten auf.

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