Förderung des ländlichen Raums
LEADER ist ein Förderprogramm der EU und des Landes Baden-Württemberg. Das Förderprogramm soll dazu beitragen, Kreatives und Innovatives im ländlichen Raum zu ermöglichen, das Miteinander und Allgemeinwohl zu stärken, Öffentlichkeit zu schaffen und dadurch die Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raumes zu sichern. Eine LEADER -Region umfasst ein klar begrenztes Gebiet. Die Stadt Schwäbisch Hall ist Mitglied in den Gebietskulissen "Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V." und "Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber e.V."
2. Projektaufruf des Vereins Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V
Es können Vorhaben von Kommunen, Vereinen, Verbänden, Kleinstunternehmen und auch Einzelpersonen gefördert werden. Voraussetzung ist, dass diese im Gebiet der Aktionsgruppe mit ihren Mitgliedskommunen umgesetzt werden und einen Beitrag zu den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) im Schwäbischen Wald leisten.
- Projektaufruf: von 23. Oktober 2024 bis 23. Februar 2025
- Voraussichtlicher Auswahltermin: 9. April 2025
- Obergrenze förderfähige Projektkosten: 700.000 Euro
Die Projektauswahlkriterien (in Form einer Bewertungsmatrix), erforderlichen Formulare mit Erläuterungen sowie das Regionale Entwicklungskonzept (REK) finden sich auf der Homepage des Regionalmanagement Schwäbisch Fränkischer Wald e.V.
Es wird dringend empfohlen, vor Einreichung der Projektbewerbung Kontakt mit dem Regionalmanagement zur Überprüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Projektidee aufzunehmen.
Kontakt für Fragen und die Einreichung der Projektidee:
Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V.
Klosterhof 11
71540 Murrhardt
Tel. Herr Johannes Ernst: 07192 213-270
E-Mail: j.ernst.leader@murrhardt.de
3. Projektaufruf des Vereins Regionalentwicklung Hohenlohe Tauber e.V.
Projektanträge können ab sofort von allen Interessenten gestellt werden. Die Projektanträge müssen sich in den definierten Handlungsfeldern des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) Hohenlohe-Tauber wiederfinden.
Hierzu gehören folgende 3 Handlungsfelder:
- HF 1: Gesellschaftliche Teilhabe für ALLE
- HF 2: Natur, Kultur, Genuss
- HF 3: Regionale Wirtschaft
- Stichtag für die Einreichung der LEADER Anträge beim Regionalmanagement: Montag, 17. Februar 2025
- Voraussichtlicher Auswahltermin: Donnerstag, 17. April 2025
- Themenbereiche: alle drei Handlungsfelder des REK (s.o.)
Für die Module 3 Landschaftspflegerichtlinie (LPR), 4 Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF) und 5 Private nicht-investive Vorhaben stehen Landesmittel wie folgt zur Verfügung:
- Modul 3 (LPR): 10.000 Euro Landesmittel
- Modul 4 (IMF): 10.000 Euro Landesmittel
- Modul 5 (private nicht-investive Vorhaben): 22.500 Euro Landesmittel
Hinzu kommen im Modul 4 und 5 EU-Mittel in entsprechendem Förderverhältnis
- Obergrenze der förderfähigen Kosten (netto) pro Projekt: 700.000 €
Kontakt für Fragen und die Einreichung der Projektidee:
LEADER Regionalmanagement Hohenlohe-Tauber
Herrenhaus Buchenbach
Langenburger Str. 10
74673 Mulfingen-Buchenbach
Tel. Herr Thomas Schultes: 07938-66893-91
Thomas.Schultes@hohenlohekreis.de
Tel. Herr Benjamin Högele: 07938 66893-92
Benjamin.Hoegele@hohenlohekreis.de