Förderung des ländlichen Raums
LEADER ist ein Förderprogramm der EU und des Landes Baden-Württemberg. Das Förderprogramm soll dazu beitragen, Kreatives und Innovatives im ländlichen Raum zu ermöglichen, das Miteinander und Allgemeinwohl zu stärken, Öffentlichkeit zu schaffen und dadurch die Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raumes zu sichern. Eine LEADER -Region umfasst ein klar begrenztes Gebiet. Die Stadt Schwäbisch Hall ist Mitglied in den Gebietskulissen "Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V." und "Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber e.V."
Projektaufruf für Kleinprojekte im Schwäbischen Wald - Gebietskulisse Bibersfeld
Im Schwäbischen Wald können wieder Anträge für Kleinprojekte über das beliebte Förderprogramm „Regionalbudget“ eingereicht werden. Es können Vorhaben von Kommunen, Vereinen, Verbänden, Kleinstunternehmen und auch Einzelpersonen gefördert werden.
- Projektaufruf: 07. Januar bis 16. Februar 2026. Das Projekt darf erst nach positiver Auswahl begonnen werden.
- Voraussichtlicher Auswahltermin: Voraussichtlich Mitte März 2026, Obergrenze förderfähige Projektkosten: 20.000 € (netto)
- Fördersatz: 80 %
- Das Projekt muss bis spätestens 30. November 2026 umgesetzt und bis zum 7. Dezember 2026 abgerechnet werden.
Die Projektauswahlkriterien (in Form einer Bewertungsmatrix), erforderlichen Formulare mit Erläuterungen sowie das Regionale Entwicklungskonzept (REK) finden sich auf der Homepage unter www.leader-schwaebischerwald.de im Bereich Download. Bei Fragen steht das Regionalmanagement gerne zur Verfügung.
Kontakt für Fragen und die Einreichung der Anträge:
Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V.
Klosterhof 11
71540 Murrhardt
Tel. Herr Johannes Ernst: 07192 213-270 E-Mail: j.ernst.leader@murrhardt.de
Tel. Frau Lisa-Marie Funke: 07192 213-270 E-Mail: l.funke.leader@murrhardt.de
4. Projektaufruf des Vereins Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V - Gebietskulisse Gailenkirchen
Es können Vorhaben von Kommunen, Vereinen, Verbänden, Kleinstunternehmen und auch Einzelpersonen gefördert werden. Voraussetzung ist, dass diese im Gebiet der Aktionsgruppe mit ihren Mitgliedskommunen umgesetzt werden und einen Beitrag zu den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) im Schwäbischen Wald leisten.
- Projektaufruf: von 20.01.2026 bis 09.04.2026
- Voraussichtlicher Auswahltermin: 12.05.2026
- Obergrenze förderfähige Projektkosten: 700.000 Euro
- Höhe des EU-Fördermittel Budgets: 600.000 Euro
Die Projektauswahlkriterien (in Form einer Bewertungsmatrix), erforderlichen Formulare mit Erläuterungen sowie das Regionale Entwicklungskonzept (REK) finden sich auf der Homepage des Regionalmanagement Schwäbisch Fränkischer Wald e.V.
Es wird dringend empfohlen, vor Einreichung der Projektbewerbung Kontakt mit dem Regionalmanagement zur Überprüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Projektidee aufzunehmen.
Kontakt für Fragen und die Einreichung der Projektidee:
Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V.
Klosterhof 11
71540 Murrhardt
Tel. Herr Johannes Ernst: 07192 213-270 E-Mail: j.ernst.leader@murrhardt.de
Tel. Frau Lisa-Marie Funke: 07192 213-270 E-Mail: l.funke.leader@murrhardt.de

