Haller Gutscheinheft für Rentnerinnen und Rentner ab 60 Jahren
Rentnerinnen und Rentner ab 60 Jahren können Leistungen des Haller Gutscheinheftes beantragen, wenn sie:
im Stadtgebiet von Schwäbisch Hall wohnen, und
Grundsicherung oder Wohngeld beziehen.
Das Haller Gutscheinheft wird einmal jährlich an die berechtigten Personen ausgegeben.
Das Haller Gutscheinheft ist ein freiwilliges Angebot der Stadt Schwäbisch Hall. Ein rechtlicher Anspruch auf die Vergünstigungen besteht nicht.
Bitte bringen Sie zur Einsichtnahme den Bescheid über Grundsicherung im Alter oder eine aktuelle Bescheinigung über Ihre Rente und Wohngeld mit.
Das Haller Gutscheinheft bietet eine Vielzahl von Vorteilen und Vergünstigungen im Wert von 60 €.Sie können die Gutscheine in folgenden Einrichtungen einlösen:
Apotheken
Dreikönig Apotheke
Hagenbach-Apotheke
Hessental-Apotheke
Kreuzäcker Apotheke
Löwen-Apotheke,
Teurershof Apotheke
Qmediko Apotheke
Freilichtspiele Gutscheine einlösbar im Kartenkontor, Hafenmarkt 3
Fußpflege ins Haus AUF BLÜHEN, Schulgasse 14, Tel. 0791 / 978 05 77
Kino Lichtspielcenter und Gloria
Solebad
Stadtwerke Schwäbisch Hall einlösbar für Stromrechnungen
Städtische Feste Kuchen- und Brunnenfest und Sommernachtsfest
Taxifahrten Taxi Service & Team, Tel. 0791 / 2526
Volkshochschule Schwäbisch Hall einlösbar für Kursangebote
Alternativ können Sie Gutscheine im der Abt. Jugend, Senioren und Soziales eintauschen:
Stadtbus Schwäbisch Hall Guthaben für die Kolibri-Card
Schenkenseeebad Gutscheine für Eintrittskarten
Informationen in sechs Sprachen finden Sie in der Integreat-App.
Ausgabe
Bitte bringen Sie zur Einsichtnahme den aktuellen Bescheid über Grundsicherung im Alter oder einen aktuellen Rentenbescheid und den Wohngeldbescheid mit.
Ausgabe Gutscheinheft:
Dienstag bis Donnerstag: 8:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 bis 16:00 Uhr
Sie erhalten die Leistungen im
Fachbereich Soziales
Abteilung Jugend, Senioren und Soziales
Am Markt 9, 1. OG., 74523 Schwäbisch Hall
Telefonnummer: 0791 751-446