Zensus 2011 / 2022: Schwäbisch Hall

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Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Europäische Union
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Automatische Löschung nach 30 Tagen
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  • Web Inclusion GmbH
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info@eye-able.com

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Sie befinden sich im folgenden Untermenüpunkt:Zensus 2011 / 2022

Zensus 2022

Der nächste Zensus wurde aufgrund der Corona-Pandemie in das Jahr 2022 verschoben. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verschiebung des Zensus steht als neuer Stichtag der 15. Mai 2022 fest. Das Gesetz ist am 10. Dezember 2020 in Kraft getreten. Die Verschiebung erfolgt aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, die auch die Vorbereitungen des Zensus in der öffentlichen Verwaltung betrafen. Ursprünglich sollte der Zensus im Jahr 2021 durchgeführt werden.

Informationen rund um den Zensus finden Sie unter www.zensus2022.de

Wie sehen die Fragebögen eigentlich aus? Hier können Sie die Musterfragebögen einsehen.

Fragen und Antworten zum Zensus 2022

Vor dem Start der Interviews im Mai greift die Erhebungsstelle Zensus 2022 der Stadt Schwäbisch Hall einige Fragen auf und beantwortet diese im Folgenden.

Zusammengefasst finden Sie alle Informationen außerdem im  Factsheet

Was ist der Zensus und wofür ist er gut?

Der Zensus umfasst eine bundesweite Zählung sowohl der Bevölkerung als auch der Gebäude und Wohnungen. Die Erhebung wird alle zehn Jahre durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gemeinsam durchgeführt. Der Zensus findet in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union statt. Aufgrund der Corona‐Pandemie wurde der zunächst für 2021 geplante Zensus in das Jahr 2022 verschoben.

Das Ziel des Zensus ist die Ermittlung der Einwohnerzahlen in Deutschland sowie die Erhebung zentraler Strukturdaten, die eine Aussage darüber erlauben, wie die Menschen in Deutschland leben, wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs‐ und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist daher eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude‐ und Wohnungszählung kombiniert wird.

Wer führt den Zensus 2022 durch?

Der Zensus 2022 wird von den Statistischen Landesämtern organisiert und mit Unterstützung der Städte und Gemeinden durchgeführt. Auch die Stadt Schwäbisch Hall beteiligt sich an der Durchführung des Zensus 2022 und wird dabei vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg begleitet.

Die Durchführung der Haushaltsbefragung und der Erhebung der Sonderbereiche wird durch kommunale Zensus-Erhebungsstellen organisiert. Die Mitarbeitenden der Zensus-Erhebungsstelle stehen als Ansprechpersonen für Bürgerinnen/Bürger zur Verfügung und koordinieren die Arbeit der Zensus-Erhebungsbeauftragten (Interviewerinnen/Interviewer).

Die Gebäude- und Wohnungszählung wird direkt durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg durchgeführt.

Was ist die Aufgabe der Stadt Schwäbisch Hall beim Zensus?

Die Stadt Schwäbisch Hall ist zuständig für die Stichprobenerhebung der Bevölkerung und die Vollerhebung der Bevölkerung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften im Stadtgebiet Schwäbisch Hall, die Vollerhebung der Gebäude und Wohnungen wird dagegen vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg durchgeführt. Zur Durchführung des Zensus hat die Stadt bereits eine Erhebungsstelle eingerichtet. Dort werden die Erhebungsbeauftragten (Interviewerinnen/Interviewer) angeworben und während der Befragungsphase betreut.

Wer wird befragt?

Im Gegensatz zu einer traditionellen Volkszählung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger direkt befragt werden, stützt sich der Zensus 2022 auf bereits bestehende Verwaltungsregister. Grundlage ist das Einwohnermelderegister der jeweiligen Kommune. Beim registergestützten Zensus werden weniger als zehn Prozent der Bevölkerung in einem kurzen Interview durch Erhebungsbeauftragte befragt. Für die ausgewählten Haushalte besteht dabei gesetzliche Auskunftspflicht (§ 23 ff. Zensusgesetz (ZensG 2022)).

Zudem werden alle Bürgerinnen/Bürger, die in Wohnheimen leben (z. B. Studierendenwohnheime, Arbeiterwohnheime) befragt. In Gemeinschaftsunterkünften, wie Justizvollzugsanstalten, Altenheimen oder Krankenhäusern, ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig.

Für die Zählung der Gebäude- und Wohnungen werden alle Eigentümerinnen/Einwohner, bzw. die Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs‐ und Nutzungsberechtigte von Gebäuden mit Wohnraum und Wohnungen befragt.

Muss ich Auskunft geben?

Ja, Personen, die zur Befragung aufgerufen sind, müssen laut Paragraf 23 Zensusgesetz 2022 Auskunft geben. Die Auskunftspflicht beim Zensus 2022 ist notwendig, damit die geforderte hohe Qualität und Genauigkeit der Zensus-Ergebnisse erreicht werden kann. Die Personen, die an den Befragungen teilnehmen müssen, werden vorab angeschrieben und von dem zuständigen Erhebungsbeauftragten über ein Ankündigungsschreiben kontaktiert. Kommt man seiner Auskunftspflicht nicht nach, kann ein Zwangsgeld fällig werden.

Muss ich einen Fremden zu mir ins Haus lassen?

Nein. Die Erhebungsbeauftragten sind geschult, die Befragungen an der Haustür bzw im Hausgang durchzuführen.

Wie erkenne ich, dass es sich tatsächlich um einen offiziellen Erhebungsbeauftragten handelt?

Die Erhebungsbeauftragten der Stadt Schwäbisch Hall erhalten Ausweise, die Sie zur Befragung legitimieren . Die Ausweise erhalten die Erhebungsbeauftragten erst nach der Verpflichtung auf die Verschwiegenheit und der offiziellen Bestellung von Seiten der Zensus-Erhebungsstelle. Sollten dennoch Auffälligkeiten bestehen, kontaktieren Sie direkt die Erhebungsstelle des Zensus 2022.

Kontakt:
Rebekka Krebs, Leitung der Erhebungsstelle Zensus 2022
Telefon: Telefonnummer: 0791 751-499
E-Mail: zensus(@)schwaebischhall.de

Was passiert mit meinen Daten, die beim Zensus erhoben werden?

Die Daten werden verschlüsselt online übermittelt an das Statistische Landesamt und fließen in die Statistik des Zensus 2022 ein. Die bei jedem Auskunftspflichtigen erhobenen Einzeldaten werden nicht an Dritte weitergegeben, auch nicht an andere Behörden außerhalb der Statistik. Zudem werden die persönlichen Daten zum frühestmöglichen Zeitpunkt von den weiteren Angaben getrennt und gelöscht. Somit sind keinerlei Rückschlüsse auf Personen möglich. Dies entspricht dem Grundprinzip der amtlichen Statistik. Die Ergebnisse werden später veröffentlicht, doch da dies erst nach dem Geheimhaltungsverfahren der Fall ist sind keine Rückschlüsse auf Einzelfälle möglich.

Weitere Informationen zum Zensus

https://www.zensus2022.de– Website der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder

https://www.statistik-bw.de/Zensus– Website des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg

https://twitter.com/zensus2022 – Twitter-Account der Statistischen Ämter des Bundes und des Landes

    Informationen zum Zensus 2011

    Am 31. Mai 2013 wurden die Zensus-Ergebnisse veröffentlicht. Zum Stichtag 9. Mai 2011 hatte Schwäbisch Hall eine Bevölkerung von 36.548 Einwohnerinnen und Einwohner. Das sind 562 Personen (bzw. 1,53%) weniger als das statistische Landesamt angegeben hatte beziehungsweise 213 Personen (bzw. 0,58%) weniger als mit dem eigenen Melderegister erfasst wurden. Der durch den Zensus festgestellte Bevölkerungsrückgang fällt damit in Schwäbisch Hall geringer aus, als beispielsweise auf Landes- (-2,60%) als auch auf Bundesebene (-1,81%).

    Die vollständigen Ergebnisse können unter „Downloads“ heruntergeladen oder detailliert über die Zensusdatenbank unter "Externe Links" abgerufen werden. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag 9. Mai 2011.

    Infobereiche

    Kontakt

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    dateZensus ErhebungsstelleAm Schuppach 174523 Schwäbisch Halldate 0791 751-499E-Mail schreiben

    Geoportal Schwäbisch Hall

    Spätestens seit Google Maps haben Geoinformationssysteme und Geodaten ganz unbewusst Einzug in unser Leben gehalten. Wir nutzen ganz selbstverständlich Daten und Informationen mit Raumbezug für unterschiedlichste Zwecke. Die Stadtverwaltung Schwäbisch Hall stellt Geoinformationen aus unterschiedlichen Fachbereichen der Stadt einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung.

    Die Stadt Schwäbisch Hall baut, unter der Federführung der Abteilung Vermessung, seit 1996 in ihrem städtischen Geoinformationssystem (GIS) konsequent raumbezogene Daten auf.

    zum Geoportal

    Webcam

    Webcam der Stadt Schwäbisch Hall