Zensus 2022
Der nächste Zensus wurde aufgrund der Corona-Pandemie in das Jahr 2022 verschoben. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verschiebung des Zensus steht als neuer Stichtag der 15. Mai 2022 fest. Das Gesetz ist am 10. Dezember 2020 in Kraft getreten. Die Verschiebung erfolgt aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, die auch die Vorbereitungen des Zensus in der öffentlichen Verwaltung betrafen. Ursprünglich sollte der Zensus im Jahr 2021 durchgeführt werden.
Informationen rund um den Zensus finden Sie unter www.zensus2022.de.
Wie sehen die Fragebögen eigentlich aus? Hier können Sie die Musterfragebögen einsehen.
Fragen und Antworten zum Zensus 2022
Vor dem Start der Interviews im Mai greift die Erhebungsstelle Zensus 2022 der Stadt Schwäbisch Hall einige Fragen auf und beantwortet diese im Folgenden.
Zusammengefasst finden Sie alle Informationen außerdem im Factsheet
Was ist der Zensus und wofür ist er gut?
Der Zensus umfasst eine bundesweite Zählung sowohl der Bevölkerung als auch der Gebäude und Wohnungen. Die Erhebung wird alle zehn Jahre durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gemeinsam durchgeführt. Der Zensus findet in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union statt. Aufgrund der Corona‐Pandemie wurde der zunächst für 2021 geplante Zensus in das Jahr 2022 verschoben.
Das Ziel des Zensus ist die Ermittlung der Einwohnerzahlen in Deutschland sowie die Erhebung zentraler Strukturdaten, die eine Aussage darüber erlauben, wie die Menschen in Deutschland leben, wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs‐ und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist daher eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude‐ und Wohnungszählung kombiniert wird.
Wer führt den Zensus 2022 durch?
Der Zensus 2022 wird von den Statistischen Landesämtern organisiert und mit Unterstützung der Städte und Gemeinden durchgeführt. Auch die Stadt Schwäbisch Hall beteiligt sich an der Durchführung des Zensus 2022 und wird dabei vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg begleitet.
Die Durchführung der Haushaltsbefragung und der Erhebung der Sonderbereiche wird durch kommunale Zensus-Erhebungsstellen organisiert. Die Mitarbeitenden der Zensus-Erhebungsstelle stehen als Ansprechpersonen für Bürgerinnen/Bürger zur Verfügung und koordinieren die Arbeit der Zensus-Erhebungsbeauftragten (Interviewerinnen/Interviewer).
Die Gebäude- und Wohnungszählung wird direkt durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg durchgeführt.
Was ist die Aufgabe der Stadt Schwäbisch Hall beim Zensus?
Die Stadt Schwäbisch Hall ist zuständig für die Stichprobenerhebung der Bevölkerung und die Vollerhebung der Bevölkerung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften im Stadtgebiet Schwäbisch Hall, die Vollerhebung der Gebäude und Wohnungen wird dagegen vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg durchgeführt. Zur Durchführung des Zensus hat die Stadt bereits eine Erhebungsstelle eingerichtet. Dort werden die Erhebungsbeauftragten (Interviewerinnen/Interviewer) angeworben und während der Befragungsphase betreut.
Wer wird befragt?
Im Gegensatz zu einer traditionellen Volkszählung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger direkt befragt werden, stützt sich der Zensus 2022 auf bereits bestehende Verwaltungsregister. Grundlage ist das Einwohnermelderegister der jeweiligen Kommune. Beim registergestützten Zensus werden weniger als zehn Prozent der Bevölkerung in einem kurzen Interview durch Erhebungsbeauftragte befragt. Für die ausgewählten Haushalte besteht dabei gesetzliche Auskunftspflicht (§ 23 ff. Zensusgesetz (ZensG 2022)).
Zudem werden alle Bürgerinnen/Bürger, die in Wohnheimen leben (z. B. Studierendenwohnheime, Arbeiterwohnheime) befragt. In Gemeinschaftsunterkünften, wie Justizvollzugsanstalten, Altenheimen oder Krankenhäusern, ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig.
Für die Zählung der Gebäude- und Wohnungen werden alle Eigentümerinnen/Einwohner, bzw. die Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs‐ und Nutzungsberechtigte von Gebäuden mit Wohnraum und Wohnungen befragt.
Muss ich Auskunft geben?
Ja, Personen, die zur Befragung aufgerufen sind, müssen laut Paragraf 23 Zensusgesetz 2022 Auskunft geben. Die Auskunftspflicht beim Zensus 2022 ist notwendig, damit die geforderte hohe Qualität und Genauigkeit der Zensus-Ergebnisse erreicht werden kann. Die Personen, die an den Befragungen teilnehmen müssen, werden vorab angeschrieben und von dem zuständigen Erhebungsbeauftragten über ein Ankündigungsschreiben kontaktiert. Kommt man seiner Auskunftspflicht nicht nach, kann ein Zwangsgeld fällig werden.
Muss ich einen Fremden zu mir ins Haus lassen?
Nein. Die Erhebungsbeauftragten sind geschult, die Befragungen an der Haustür bzw im Hausgang durchzuführen.
Wie erkenne ich, dass es sich tatsächlich um einen offiziellen Erhebungsbeauftragten handelt?
Die Erhebungsbeauftragten der Stadt Schwäbisch Hall erhalten Ausweise, die Sie zur Befragung legitimieren . Die Ausweise erhalten die Erhebungsbeauftragten erst nach der Verpflichtung auf die Verschwiegenheit und der offiziellen Bestellung von Seiten der Zensus-Erhebungsstelle. Sollten dennoch Auffälligkeiten bestehen, kontaktieren Sie direkt die Erhebungsstelle des Zensus 2022.
Kontakt:
Rebekka Krebs, Leitung der Erhebungsstelle Zensus 2022
Telefon: Telefonnummer: 0791 751-499
E-Mail: zensus(@)schwaebischhall.de
Was passiert mit meinen Daten, die beim Zensus erhoben werden?
Die Daten werden verschlüsselt online übermittelt an das Statistische Landesamt und fließen in die Statistik des Zensus 2022 ein. Die bei jedem Auskunftspflichtigen erhobenen Einzeldaten werden nicht an Dritte weitergegeben, auch nicht an andere Behörden außerhalb der Statistik. Zudem werden die persönlichen Daten zum frühestmöglichen Zeitpunkt von den weiteren Angaben getrennt und gelöscht. Somit sind keinerlei Rückschlüsse auf Personen möglich. Dies entspricht dem Grundprinzip der amtlichen Statistik. Die Ergebnisse werden später veröffentlicht, doch da dies erst nach dem Geheimhaltungsverfahren der Fall ist sind keine Rückschlüsse auf Einzelfälle möglich.
Weitere Informationen zum Zensus
https://www.zensus2022.de– Website der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
https://www.statistik-bw.de/Zensus– Website des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg
https://twitter.com/zensus2022 – Twitter-Account der Statistischen Ämter des Bundes und des Landes
Informationen zum Zensus 2011
Am 31. Mai 2013 wurden die Zensus-Ergebnisse veröffentlicht. Zum Stichtag 9. Mai 2011 hatte Schwäbisch Hall eine Bevölkerung von 36.548 Einwohnerinnen und Einwohner. Das sind 562 Personen (bzw. 1,53%) weniger als das statistische Landesamt angegeben hatte beziehungsweise 213 Personen (bzw. 0,58%) weniger als mit dem eigenen Melderegister erfasst wurden. Der durch den Zensus festgestellte Bevölkerungsrückgang fällt damit in Schwäbisch Hall geringer aus, als beispielsweise auf Landes- (-2,60%) als auch auf Bundesebene (-1,81%).
Die vollständigen Ergebnisse können unter „Downloads“ heruntergeladen oder detailliert über die Zensusdatenbank unter "Externe Links" abgerufen werden. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag 9. Mai 2011.