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Schwäbisch Hall

Allgemeinverfügung für Kunstwochenende (17./18.10.)

Artikel vom 15.10.2020

Vor dem Hintergrund des aktuellen SARS-CoV-2-Infektionsgeschehens im Landkreis hat die Stadt Schwäbisch Hall eine Allgemeinverfügung für die Veranstaltungen des anstehenden Kunstwochenendes am 17. und 18. Oktober erlassen. Demnach gilt für die Besucherinnen und Besucher in Innenräumen die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zudem ist die Abgabe von offenen Speisen und Getränken in Innenräumen untersagt, sofern keine Gaststättenkonzession vorhanden ist.   

Das Konzept des Kunstwochenendes, das in diesem Jahr die Kunstnacht ersetzt, war vor allem durch die räumliche und zeitliche Entzerrung des Angebots an 40 Standorten im Stadtgebiet ohnehin bereits auf die aktuelle Situation ausgerichtet. Mit der Allgemeinverfügung reagiert die Stadtverwaltung nun auf die Tatsache, dass sich die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis dem kritischen Wert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner annähert. 

Die Allgemeinverfügung ist hier einzusehen. 

Die für Samstag im Rahmen des Kunstwochenendes geplante Vernissage im Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung in der Gymnasiumstraße 2 ist abgesagt, die Ausstellung ist von 19 bis 22 Uhr zugänglich. 

Witterungsbedingt abgesagt sind die Auftritte des Duos „Jailhouse Classics“ am Samstagnachmittag. Ein Ausweichen in die Räume des Hällisch-Fränkischen Museums ist coronabedingt nicht möglich. 

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