Ausweise und Reisepässe bereits jetzt verlängern
Erstelldatum16.11.2022
Um gut auf bevorstehende Reisen vorbereitet zu sein, empfiehlt die Stadtverwaltung bereits jetzt, die Ausweisdokumente auf seine Gültigkeit zu prüfen ggfs. neu zu beantragen.
Weihnachten und der Jahreswechsel stehen bereits vor der Tür – und damit auch die Urlaubszeit für viele Bürgerinnen und Bürgern. Um gut auf bevorstehende Reisen vorbereitet zu sein, empfiehlt die Stadtverwaltung Schwäbisch Hall bereits jetzt, den Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass auf seine Gültigkeit zu prüfen und – wenn nötig – frühzeitig ein neues Dokument zu beantragen.
Für einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass müssen die Antragsstellenden persönlich im Bürgeramt erscheinen und folgende Unterlagen vorlegen:
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch (evtl. deutsche Übersetzung)
- bisheriges Ausweisdokument
- bei Ausstellung an Personen unter 18 Jahre (Reisepass) bzw. unter 16 Jahre (Personalausweis) ist die Unterschrift beider Eltern erforderlich (Ausnahme: alleiniges Sorgerecht)
- bei Ausstellung an Personen unter 18 Jahre (Reisepass) bzw. unter 16 Jahre (Personalausweis) ist das Erscheinen von mindestens einem Sorgeberechtigten Pflicht
Besonderheiten und Neuerungen bei Reisedokumenten für Kinder:
Seit 2012 müssen alle Kinder ab der Geburt bei Auslandsreisen über ein eigenes Reisedokument verfügen. Seit vergangenem Jahr sind die Kinderreisepässe außerdem nur noch ein Jahr lang gültig. Kinderreisepässe können höchstens bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt und verlängert werden, danach muss ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Der Kinderreisepass kann nur vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Andernfalls wird er ungültig und muss neu ausgestellt werden. Der Antrag ist von mindestens einem Sorgeberechtigten in Begleitung Ihres Kindes zu stellen. Ab zehn Jahren ist eine Unterschrift des Kindes erforderlich.
Termine für das Bürgeramt können vorab online unter www.schwaebischhall.de/buergeramt vereinbart werden. Von Montag bis Freitag ist es auch möglich, zu den Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung in das Bürgeramt zu kommen.
Folgende Gebühren werden für die Ausweisdokumente erhoben:
- Personalausweis (Produktionsdauer: 2-3 Wochen)
- unter 24 Jahre: 22,80 Euro
- über 24 Jahre: 37,00 Euro
- Reisepass (Produktionsdauer: 4-6 Wochen)
- unter 24 Jahre 37,50 Euro
- über 24 Jahre 60,00 Euro
- Kinderreisepass (Produktionsdauer: bis zu 3 Tage)
- Erstantrag/Neuantrag 13,00 Euro
- Verlängerung 6,00 Euro
Öffnungszeiten Bürgeramt:
- Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
- Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
- Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
- Donnerstag: 8 Uhr bis 17 Uhr
- Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
- jeden 1. Samstag im Monat: 9 Uhr bis 12 Uhr (nur mit Terminvereinbarung)
Das Bürgeramt ist telefonisch unter Telefonnummer: 0791 751-242 erreichbar.
Länder- und Reiseinformationen sowie Sicherheitshinweise und Reisewarnungen können im Internet unter www.auswaertiges-amt.de, Punkt „Reise und Sicherheit“ abgerufen werden.