Landesfamilienpass für 2023 ab sofort erhältlich
Erstelldatum30.12.2022
Der Landesfamilienpass mit seinem Gutscheinheft für 2023 kann von nun an wieder von den berechtigten Familien und Alleinerziehenden im städtischen Bürgeramt abgeholt werden.
Der Landesfamilienpass mit seinem Gutscheinheft für 2023 kann von nun an wieder von den berechtigten Familien und Alleinerziehenden im städtischen Bürgeramt abgeholt werden. Mit dem Landesfamilienpass erhalten Familien vergünstigten oder kostenlosen Eintritt für zahlreiche Ausflugsziele in ganz Baden-Württemberg. Im Gutscheinheft sind zum Beispiel Vergünstigungen für das Mercedes-Benz Museum in Stuttgart oder verschiedene Erlebnisparks und Museen enthalten. Im Jahr 2022 haben bis zu 70 Familien und Alleinerziehende aus Schwäbisch Hall dieses Angebot genutzt. Familien aus Schwäbisch Hall können den Landesfamilienpass mit seinem Gutscheinheft im Bürgeramt in der Gymnasiumstraße 2 abholen, Berechtigte aus dem Landkreis erhalten den Landesfamilienpass in ihren jeweiligen Bürgermeisterämtern.
Der Landesfamilienpass ist unabhängig vom Einkommen. Einen Landesfamilienpass erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern leben
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind leben
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden, schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung zusammen leben
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Arbeitslosengeld II berechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind zusammen leben
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind zusammen leben
Seit 2019 können neben einem Kind bis zu vier weitere Erwachsene in den Landesfamilienpass eingetragen werden (wie etwa ein getrenntlebender Elternteil, Oma und/oder Opa oder ein Familienbegleiter). Von den eingetragenen Personen können dann bei Ausflügen zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.
Für folgende Angebote sind unter anderem Vergünstigungen im Landesfamilienpass 2023 hinzugekommen:
- Schloss Aulendorf
- Roter Turm Bad Wimpfen
- Dreiländermuseum in Lörrach
- Staufer-Festspiele
- Porsche Museum Stuttgart
Bei Vorlage des Landesfamilienpasses können auch ohne Gutschein verschiedene Angebote kostenfrei besucht werden, etwa das Schloss Waldburg, das Römermuseum Güglingen oder das Schmuckmuseum Pforzheim.
Es wird empfohlen, sich zuvor beim jeweiligen Anbieter über die Öffnungszeiten und die Eintrittspreise zu informieren. Eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste der nicht staatlichen Angebote finden sich auf der Webseite des Landessozialministeriums.
Den Landesfamilienpass sowie weitere Informationen gibt es im städtischen Bürgeramt, das telefonisch unter Telefonnummer: 0791 751-242 oder per Mail unter buergeramt(@)schwaebischhall.de erreichbar ist. Unter www.schwaebischhall.de/buergeramt besteht die Möglichkeit, einen Termin im Bürgeramt zu vereinbaren.