Fördermittel für Balkonkraftwerke aufgestockt
Erstelldatum03.08.2023
Das Förderprogramm zur Errichtung von sogenannten Balkonkraftwerken erfreut sich weiterhin sehr großer Resonanz in der Haller Bevölkerung. Der Haller Gemeinderat hat die Fördermittel aufgestockt.
Das Förderprogramm zur Errichtung von sogenannten Balkonkraftwerken erfreut sich weiterhin sehr großer Resonanz in der Haller Bevölkerung. Bis 2. August wurden insgesamt 73 Anlagen, die in Schwäbisch Hall errichtet wurden, bezuschusst. Damit sind die bisher zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 7.500 Euro beinahe aufgebraucht. Deshalb hat der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall im Juli weitere 5.000 Euro an Fördermittel bereit gestellt. „Damit können wir auch weiterhin unsere Bürgerinnen und Bürger bei ihrem Beitrag zur lokalen Energiewende unterstützen“, freut sich Erster Bürgermeister Peter Klink über den Beschluss des Gemeinderates.
Steckerfertige Photovoltaikanlagen sind Kleinkraftwerke mit maximal 600 Watt Wechselrichterleistung, die direkt an ein Hausnetz angeschlossen werden können. Die erzeugte Energie wird direkt im Haus verbraucht und verringert entsprechend den Strombezug. Photovoltaikanlagen erzeugen auch bei bedecktem Himmel noch Strom. Wer ein Balkonkraftwerk besitzt, sollte deswegen seine elektrischen Geräte möglichst tagsüber und versetzt betreiben. „Die Waschmaschine oder Spülmaschine sollte nachts nicht mehr laufen“, betont der städtische Energiebeauftragte Heiner Schwarz-Leuser. Der Stromüberschuss der Balkonkraftwerke wird ins Netz zurückgespeist. Meist wird auf eine Vergütung verzichtet, da der Aufwand für Messung und Abrechnung höher ist, als die Einspeisevergütung. Dennoch rechnen sich die Anlagen nicht nur für die Umwelt, sondern auch für den eigenen Geldbeutel. Die Amortisationszeit liegt meist zwischen 4 und 6 Jahren.
Informationen zur Beantragung:
Anträge können ausschließlich per E-Mail an foerderung-klimaschutz(@)schwaebischhall.de gestellt werden. Mit bis zu 100 Euro pro Anlage werden Balkonkraftwerke von der Stadt unterstützt. Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger der Stadt, die eine solche Anlage im Stadtgebiet betreiben. Voraussetzung ist, dass das Rechnungsdatum der Beschaffung nicht vor dem 24. April 2023 liegt und die Anlage in das Marktstammdatenregister eingetragen ist. Die entsprechende Nachweise sind dem Förderantrag beizulegen. Förderrichtlinien und Förderanträge können auf der Webseite der Stadt unter www.schwaebischhall.de/machmit abgerufen werden.