Landesfamilienpass mit Gutscheinkarte für 2024 ab sofort erhältlich
Erstelldatum04.01.2024
Der Landesfamilienpass mit seiner Gutscheinkarte für das Jahr 2024 kann von nun an wieder von den berechtigten Schwäbisch Haller Familien und Alleinerziehenden im städtischen Bürgerbüro abgeholt werden.
Der Landesfamilienpass mit seiner Gutscheinkarte für das Jahr 2024 kann von nun an wieder von den berechtigten Schwäbisch Haller Familien und Alleinerziehenden im städtischen Bürgerbüro abgeholt werden. In der Gutscheinkarte sind zahlreiche Vergünstigungen enthalten, wie z.B. das Mercedes-Benz Museum in Stuttgart oder verschiedene Erlebnisparks und Museen. Berechtigte aus dem Landkreis erhalten den Landesfamilienpass in ihren jeweiligen Bürgermeisterämtern.
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben
Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld-berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Neben den Kindern und der antragstellenden Person können bis zu vier weitere Erwachsene in den Landesfamilienpass eingetragen werden (wie z.B. ein getrennt lebender leiblicher Elternteil der Kinder, Oma und/oder Opa oder ein Familienbegleiter). Von den eingetragenen Personen können dann bei Ausflügen bis zu zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen. Die grundsätzlichen Voraussetzungen für den Erhalt des Familienpasses bleiben gleich. Eine Inanspruchnahme ohne Kind(er) ist nicht möglich.
Folgende Angebote sind unter anderem im Landesfamilienpass 2024 hinzugekommen:
Spieleland, Eishalle und Kartbahn Adelberg
Urweltsteinbruch Holzmaden
Miniaturwelten Stuttgart
Festivals science & theatre – experimenta/Theater Heilbronn
Biosphärenreservat Schwäbische Alb
Erlebnismuseum Schwarzwaldhaus der Sinne
Freitzeitzentrum Hardtsee in Ubstadt-Weiher
Bei Vorlage des Landesfamilienpasses können folgende Angebote auch ohne Gutschein kostenfrei besucht werdenwie z.B. Miniaturwelten Stuttgart, Schloss Waldburg, Teilnahme an der historischen Stadtführung Esslingen, Römermuseum Güglingen, Schiller-Nationlmuseum usw.
Die Stadtverwaltung empfiehlt, sich zuvor im Internet oder telefonisch beim jeweiligen Anbieter über die Öffnungszeiten und die Eintrittspreise zu informieren.
Eine Liste aller Angebote sind auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration unter www.sozialministerium-bw.de/landesfamilienpass abzurufen.
Den Landesfamilienpass sowie weitere Informationen sind beim städtischen Bürgeramt, Gymnasiumstraße 2 erhältlich. Auskünfte gibt es zudem auch unter der Telefonnummer Telefonnummer: 0791/751-242 oder unter buergeramt(@)schwaebischhall.de.
Über die Webseite der Stadt Schwäbisch Hall können zudem Online-Termine für das Bürgeramt gebucht werden.
Öffnungszeiten Bürgeramt:
Mit Termin und ohne Termin
Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nur nach Terminvereinbarung über www.schwaebischhall.de/buergeramt
Montag und Dienstag: 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat:9:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ab Februar)