Künftig ein Waldweg: Badersklinge ab 2025 wieder geöffnet
Erstelldatum21.05.2024
Um den Weg durch die Badersklinge künftig der Bürgerschaft weiterhin zur Verfügung zu stellen, wird er in der Wegehierarchie zu einem Wanderweg herabgestuft.
Der Weg durch die Badersklinge sowie der Max-Kade-Weg und Fehleisenweg sind beliebte Fuß- und Fahrradstrecken innerhalb der Schwäbisch Haller Bürgerschaft. Kranke Eschen am Wegesrand gefährden jedoch die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Wegen zwischen Urbanskirche und Schenkenseebad. Häufig musste der Weg durch die Klinge daher gesperrt werden.
Sanierung noch in diesem Jahr
Um den Weg durch die Badersklinge jedoch künftig der Bürgerschaft weiterhin zur Verfügung zu stellen, wird er in der Wegehierarchie zu einem Wanderweg herabgestuft. Der Max-Kade-Weg wird dann künftig als Verbindungsweg zwischen den zwei Stadtteilen Kreuzäcker und Schwäbisch Hall ausgebaut. Christian Mathieu von der Haller Stadtplanung sagt hierzu: „Waldbesucherinnen und Waldbesucher müssen auch weiterhin auf beiden Wegen auf die typischen Gefahren des Waldes eingestellt sein. Die Fällmaßnahmen und auch die Wegesanierung befinden sich derzeit in der Vorbereitung. Ziel ist es, dass im kommenden Sommer 2025 die Badersklinge sowie den Max-Kade-Weg wieder für die Öffentlichkeit freigegeben werden können. Während der Umsetzung der Maßnahmen ist die Badersklinge nicht passierbar und muss in diesem Herbst bis Frühjahr kommenden Jahres voll gesperrt werden.“
Der Wegebelag des Max-Kade-Weg und Fehleisenweg wird mit einer abgestuften Schottertragschicht hergestellt, wie man das auch von typischen Waldwegen kennt. „Diese Art von Belag ist gut begeh- und befahrbar. Eine Asphaltierung würde aufgrund der Örtlichkeit nicht in Frage kommen. Eine Asphaltierung hätte eine aufwändige Stabilisierung des Untergrunds zur Folge was den Eingriff der Maßnahme nochmals deutlich erhöhen würde. Auch wäre der Unterhalt eines solchen Weges deutlich aufwendiger“
Mit dem Rad unterwegs
Der Max-Kade-Weg soll von Seiten der Haller Stadtverwaltung zudem künftig eine offizielle Radstrecke werden. Kurze fußläufige Verbindungen die auch mit dem Rad genutzt werden können zu fördern, ist erklärtes Ziel der Verwaltung. Mathieu erläutert: „Laut Landeswaldgesetz ist das Befahren von Waldwegen unter zwei Metern Breite mit dem Fahrrad verboten. Da wir jedoch wissen, dass die Strecke gern von Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt wird, soll der Waldweg in einer Breite von zwei Metern errichtet werden.“ Um einen möglichst schonenden Umgang mit dem Natur- und Lebensraum zu gewährleisten wird die Maßnahme in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Umweltzentrum vorbereitet.
Weitere Informationen: FB Planen & Bauen, Abtl. Stadtplanung