Europa- und Kommunalwahl 2024: Versand von Wahlunterlagen
Erstelldatum23.05.2024
Die Wahlbenachrichtigungen für die Europa-, Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl sowie die Kommunalwahl-Stimmzettel wurden an die Wahlberechtigten der Stadt Schwäbisch Hall versandt.
Vergangene Woche wurden die Wahlbenachrichtigungen für die Europa-, Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl sowie die Kommunalwahl-Stimmzettel an die Wahlberechtigten der Stadt Schwäbisch Hall versandt. Die Stimmzettel für die Europawahl wurden nicht versendet, da bei der Europawahl nur eine Stimme zu vergeben ist. Im Wahllokal oder nach der Beantragung von Briefwahlunterlagen erhalten die Wahlberechtigten die Europawahl-Stimmzettel.
Wichtig zu beachten: Der automatische Versand der Kommunalwahl-Stimmzettel stellt keine Briefwahlunterlagen dar. Mit dieser Wahlbenachrichtigung kann im Wahllokal gewählt werden, Briefwahlunterlagen müssen separat beantragt werden.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Die Beantragung ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung möglich. Dieser Antrag sollte möglichst schnell beim Wahlamt/Bürgeramt, Gymnasiumstr. 2, 74523 Schwäbisch Hall abgegeben werden, Postlaufzeit der durch das Bürgeramt zu versendeten Briefwahlunterlagen ist einzukalkulieren. Anschließend müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis spätestens 9. Juni.2024, 18.00 Uhr im Wahlamt eingegangen sein.
Alternativ können die Briefwahlunterlagen auch schnell und einfach mit dem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgerufen werden. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt, lediglich das Geburtsdatum ist noch zu erfassen.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auch im Internet auf der städtischen Webseite www.schwaebischhall.de möglich. Dort erscheint beim Aufruf des Links ein Erfassungsformular für die Antragsdaten. Die Daten auf der Wahlbenachrichtigung müssen in das Antragsformular eingetragen werden. Für die automatische Prüfung der Daten wird unter anderem zwingend die Eingabe der Wahlbezirks- und Wählernummer benötigt. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem Wählerverzeichnis übereinstimmen, erscheint automatisch ein Hinweis.
Zudem können Briefwahlunterlagen auch formlos per E-Mail an buergeramt(@)schwaebischhall.de beantragt werden. In diesem Fall müssen Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angegeben werden.
Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ebenfalls zu den regulären Öffnungszeiten des Bürgeramts, Gymnasiumstraße 2, 74523 Schwäbisch Hall, möglich:
Montag und Dienstag: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Einen Online-Termin oder eine Wartemarke wird für die Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht benötigt.
Weitere Informationen: FB Bürgerdienste & Ordnung; Abtl. Bürgeramt / Wohngeldstelle / Wahlen