Coronavirus: Neue Verordnung des Landes (18.04)
Erstelldatum18.04.2020
Die Landesregierung hat ihre Verordnung zu den ersten Lockerungen der Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie veröffentlicht.
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am 17. April eine Verordnung erlassen, in der die ersten Maßnahmen zur Lockerung der Corona-Beschränkungen festgelegt werden. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 20. April 2020 auch unmittelbar in Schwäbisch Hall.
Die Verordnung des Landes im Wortlaut (PDF-Dokument, 86,57 KB, 22.01.2021)
- Die Kontaktbeschränkungen und das Abstandsgebot werden bis mindestens 3. Mai verlängert.
- Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern sowie Autohändler, Fahrradhändler und Buchhandlungen dürfen bei Einhaltung der Hygienevorgaben und Abstandsregelungen wieder öffnen. Bei Gaststätten, Eisdielen und Cafés ist Außer-Haus-Verkauf möglich.
Das Wirtschafts- und das Sozialministerium haben eine Richtlinie erstellt, welche Hygieneregeln von den Geschäften des Einzelhandels einzuhalten sind:
Richtlinie zur Öffnung des Einzelhandels (PDF-Dokument, 33,88 KB, 18.04.2020) - Auch bei den Schulen erfolgt eine schrittweise Öffnung. In Baden-Württemberg werden ab dem 4. Mai diejenigen Schülerinnen und Schülern der allgemein bildenden Schulen wieder in die Schule gehen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, sowie die Abschlussklassen der beruflichen Schulen.
- Die Kitas bleiben wegen des hohen Infektionsrisikos weiterhin beschlossen. Der Umfang der Notbetreuung in den Tageseinrichtungen für Kinder soll ausgeweitet werden.
- Bürgerinnen und Bürger wird dringend empfohlen, Schutzmasken in den Situationen zu tragen, wo das Abstandsgebot nicht durchgehend eingehalten werden kann, etwa beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch ein Tuch oder ein Schal kann helfen, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen.
Weitere Informationen zu den ersten Lockerungen der Maßnahmen sind auf der Homepage der Landesregierungzu finden.
Informationen rund um das Thema Coronavirus finden Sie auch auf der städtischen Webseite unter www.schwaebischhall.de/corona.