Prüf- und Controllingaufgaben werden neu geregelt
Erstelldatum30.06.2020
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat Stellungnahme zu den Anfragen mehrerer Gemeinderatsmitglieder bezogen.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat sich auf Anfragen aus dem Gemeinderat hin mit einigen aktuellen Vorgängen in der Stadtverwaltung befasst. Konkret wurden die Verlagerung des Baucontrollings aus dem Fachbereich Revision in den Fachbereich Planen und Bauen und die damit verbundene Versetzung einer Mitarbeiterin sowie die Abläufe bei der Erstellung des Schlussberichts über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung betrachtet. Dazu wurden unter anderem Stellungnahmen der Stadtverwaltung eingeholt.
Versetzung war rechtens
In seiner Stellungnahme stellt das Regierungspräsidium nun fest, dass die vorgenommene Versetzung einer Mitarbeiterin der Revision in den Fachbereich Planen und Bauen rechtmäßig war. Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim sieht sich in diesem Hinweis auf sein Organisationsrecht nach der Gemeindeordnung in seinem Handeln bestätigt.
Übertragung von Aufgaben an die Revision erfordert Gemeinderatsbeschluss
Hinsichtlich der Übertragung des bislang im Fachbereich Revision verorteten Baucontrollings auf den Fachbereich Planen und Bauen ist aus Sicht der Verwaltung nicht abschließend geklärt, auf welcher Grundlage die Aufgabe im Jahr 2000 auf den Fachbereich Revision übertragen wurde. Die Verwaltung vertritt nach wie vor den Standpunkt, dass die Übertragung seinerzeit nicht per Beschluss des Gemeinderats, sondern auf Weisung des Oberbürgermeisters vorgenommen wurde und hat dem Regierungspräsidium zusätzliche Informationen hierzu dargelegt.
Das Regierungspräsidium stellt jedoch unabhängig davon fest, dass die Übertragung von Aufgaben an die Revision nicht in der Verantwortung des Oberbürgermeisters liegt, sondern eines Beschlusses des Gemeinderats bedarf. Damit thematisiert die Aufsichtsbehörde eine seit Jahrzehnten in Schwäbisch Hall geübte Praxis: Bereits die Amtsvorgänger von Oberbürgermeister Pelgrim haben die Revision zum Beispiel mit der Prüfung der Jahresabschlüsse der Volkshochschule und des Vereins Hohenlohe + Schwäbisch Hall Tourismus beauftragt. Auch für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Freilichtspiele, des Hohenloher Freilandmuseums und des Vereins der Freundinnen und Freunde der Freilichtspiele sind keine Gemeinderatsbeschlüsse aktenkundig. Die Prüfaufträge gehen teilweise bis mindestens in die 1960er-Jahre zurück.
Auch die im Rahmen dieser Praxis vorgenommene Übertragung des Baucontrollings auf die Revision im Jahr 2000 hat aus heutigem Verständnis den formalen Anforderungen nicht genügt. Nachdem dieser Formfehler über Jahre unbeanstandet blieb und der Fachbereich Revision in dieser Zeit die Aufgabe des Baucontrollings wahrgenommen hat, verlangt eine Verlagerung in den Fachbereich Planen und Bauen aus Sicht des Regierungspräsidiums nunmehr einen Gemeinderatsbeschluss.
Die Verwaltung wird dem Gemeinderat in dessen nächster Sitzung am 22. Juli einen entsprechenden Beschlussantrag vorlegen, der die Verteilung von Controllingaufgaben und der Prüfungen der Jahresabschlüsse von Vereinen neu regelt. Dabei wird auch dem Wunsch der Revision Rechnung getragen, von Prüfaufgaben für Vereine entlastet zu werden.
Die Besetzung der Stelle einer technischen Prüferin/eines technischen Prüfers im Fachbereich Revision wird unmittelbar nach Beschluss des Gemeinderats in die Wege geleitet.
„Die Verlagerung des Baucontrollings geschah aus der Überlegung heraus, diese Aufgabe zu stärken und näher an den Ort des Geschehens zu bringen – nämlich in die Verantwortung und die Zuständigkeit des dafür gewählten Ersten Bürgermeisters Peter Klink“, erläutert Oberbürgermeister Pelgrim seine Beweggründe. „Wenn das Baucontrolling als ein Steuerungsinstrument der Verwaltungsspitze seinen Zweck erfüllen soll, reicht der Blick von außen nicht aus, das hat so manche Kostensteigerung in letzter Zeit gezeigt.“ Er hoffe, dass der Gemeinderat dieser Argumentation folgt und damit letztlich die Position des Ersten Bürgermeisters stärkt.
GPA prüft Einzelfragen des Schlussberichts
Im Hinblick auf den Schlussbericht, der der Verwaltungsspitze seit 13. Mai 2020 in noch zu redigierender Fassung vorliegt, verweist das Regierungspräsidium auf die zugesagte beratende Prüfung inhaltlicher Fragen durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Nach Vorliegen der Ergebnisse wird der Schlussbericht dem Gemeinderat zeitnah zur Behandlung in öffentlicher Sitzung vorgelegt. Nach vorläufigen Erkenntnissen wird es keine Änderung bei der Feststellung des Jahresabschlusses 2018 geben. Dieser schließt mit einem positiven Gesamtergebnis in Höhe von 16,9 Mio. Euro ab.