Räum- und Streupflicht im Winter
Erstelldatum14.12.2020
Anlieger müssen Gehwege räumen und dem kommunalen Winterdienst Platz machen
Immer wenn es schneit, sind sie die ersten, die unterwegs sind, um den Schnee zu räumen und der Glätte auf der Straße zu Leibe zu rücken: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtbetriebe Schwäbisch Hall. Damit sie die Straßen ausreichend räumen können, sind sie aber auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen.
Gerade auf engen Straßen und entlang der Steigungen brauchen die kommunalen Räumfahrzeuge genügend Platz, damit der Schnee beseitigt werden kann. Deswegen betont Michael Schweizer, Leiter der Stadtbetriebe: „Es ist sehr wichtig, dass den Fahrzeugen des Winterdienstes keine parkenden Autos im Weg stehen, damit die kommunalen Räumfahrzeuge mit den breiten Schneepflügen ungehindert vorbei fahren können.“
Schnee und Eis bergen auch auf den Gehsteigen die Gefahr, dass Fußgängerinnen und Fußgänger ausrutschen. Deswegen ist es auch in Schwäbisch Hall Pflicht, dass Anlieger die Gehwege regelmäßig räumen und streuen. Darauf weist der Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung der Stadt Schwäbisch Hall hin.
So müssen laut städtischer Streupflichtsatzung Gehwege innerorts an Werktagen bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Auch wenn es tagsüber schneit oder Glätte eintritt, muss sichergestellt sein, dass die Wege bis 21 Uhr freigeräumt sind. Wer nicht an einem Gehweg wohnt, ist dazu verpflichtet, die Randflächen der Fahrbahn auf einer Breite von mindestens 1,20 Metern für Fußgänger zu räumen und zu streuen. Das gilt auch für Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche.
Streusalze und andere Mittel, die die Umwelt belasten, sollten möglichst sparsam eingesetzt werden. Ein Versäumnis der Räum- und Streupflicht kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße belegt werden.
Auskünfte erteilt der Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung unter Tel. 0791/751-444. Die Streupflichtsatzung ist auf der städtischen Website abrufbar: https://www.schwaebischhall.de/de/rathaus-service/buergerservice/stadtrecht