Feuerwerksverbot in der historischen Altstadt
Erstelldatum23.12.2020
Über die geltenden Bestimmungen der Corona-Verordnung des Landes hinaus gilt in der Altstadt ein generelles Verbot von Feuerwerk.
Die aktuell geltenden Corona-Verordnung verbietet auch zu Silvester das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im öffentlichen Raum. Dazu gehören beispielsweise Feuerwerkskörper, Raketen und Knallkörper. Mit einer entsprechenden Verordnung des Bundesinnenministeriums wurde darüber hinaus die Überlassung pyrotechnischer Gegenstände an Verbraucher in diesem Jahr ausgesetzt und untersagt.
Unbenommen der wenigen theoretisch bestehenden Möglichkeiten zum Abbrennen von Feuerwerk im privaten Raum, ist dies im Bereich von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Kirchen nach der Ersten Sprengstoffverordnung untersagt. Dasselbe gilt in unmittelbarer Nähe besonders brandempfindlicher Gebäude oder Anlagen. Da sich innerhalb des Stadtgrabenrings von Schwäbisch Hall und im Bereich der Großcomburg in Steinbach zahlreiche historisch wertvolle Fachwerk- und Kirchengebäude befinden, wird darauf hingewiesen, dass insbesondere in diesen Bereichen das Abbrennen von Feuerwerk nicht zulässig ist. Für brandempfindliche Gebäude oder Anlagen in den Ortsteilen gilt dasselbe.
Ergänzend wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nach § 1b der aktuell gültigen Fassung der Corona-Verordnung Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen ausschließlich im nicht-öffentlichen Raum erlaubt sind. Die Teilnahme ist auf Angehörige des eigenen Haushalts, des eigenen und eines weiteren Haushalts oder Verwandte in gerader Linie, jeweils einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen beschränkt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Die in § 1c der Corona-Verordnung formulierte Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 20 Uhr bis 5 Uhr gilt auch in der Nacht von Silvester auf Neujahr. Es wird empfohlen, die Nachrichten im Hinblick auf etwaige Änderungen der Corona-Verordnung im Blick zu behalten.
Damit alle sicher ins Neue Jahr starten können, bittet die Stadtverwaltung um Einhaltung der genannten Regeln.