Verankerung des behördlichen Datenschutzes in der Stadtverwaltung
Erstelldatum25.01.2021
Die Aufgabe des behördlichen Datenschutzes wird an einer neuen Stelle in der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall verankert.
Die Aufgabe des behördlichen Datenschutzes wird an einer neuen Stelle in der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall verankert: Die Zuständigkeit für den behördlichen Datenschutz in der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall wurde mit Wirkung zum 1. Februar 2021 von Oberbürgermeister Pelgrim auf den Leiter des Fachbereichs Zentrale Steuerung übertragen. Die zuständige Mitarbeiterin für den behördlichen Datenschutz wird ebenfalls zum 1. Februar 2021 im Einvernehmen in den Fachbereich Zentrale Steuerung umgesetzt.
Mit dieser Entscheidung kommt die Stadtverwaltung der mehrfachen Aufforderung des Regierungspräsidiums nach, den behördlichen Datenschutz an einer anderen Stelle in der Stadtverwaltung zu verankern. Zuvor war dieser dem Fachbereich Revision zugeordnet.
Zum Hintergrund dieser Entscheidung:
Die Aufgabe des behördlichen Datenschutzes wurde von Oberbürgermeister Pelgrim mit Wirkung zum 01.01.2018 an die Leiterin des Fachbereichs Revision übertragen. Nach Auffassung des Regierungspräsidiums Stuttgart hätte die Übertragung eines ausdrücklichen Beschlusses des Gemeinderats bedurft.
Nachdem der Gemeinderat im Jahr 2020 einen entsprechenden Beschluss hierzu zweimal vertagte, hat das Regierungspräsidium Stuttgart die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, in der Organisationsverantwortung des Oberbürgermeisters eine Veränderung der Verortung des behördlichen Datenschutzes vorzunehmen. Zur Absicherung des Vorgehens wurde von der Stadt ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Zuordnung des behördlichen Datenschutzes im Verwaltungsgefüge zu klären.
Das Gutachten benennt keinen Grund, dieser Aufforderung des Regierungspräsidiums nicht zu folgen. Ferner geht das Gutachten auch auf die Frage einer Interessenskollision zwischen der Erfüllung der Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes (Fachbereich Revision) und der Pflichten des behördlichen Datenschutzes ein. Das Gutachten wurde dem Regierungspräsidium Stuttgart für weiterführende Fragestellungen zur Verfügung gestellt.