Wahlschein für die Briefwahl online beantragen
Erstelldatum30.08.2021
Zur Bundestagswahl am 26. September 2021 werden seit einigen Tagen die Wahlbenachrichtigungen versendet. Wer bei der Bundestagswahl per Briefwahl wählen möchte, kann den dafür nötigen Wahlschein online beantragen.
Zur Bundestagswahl am 26. September 2021 werden seit einigen Tagen die Wahlbenachrichtigungen versendet. Wer bei der Bundestagswahl per Briefwahl wählen möchte, kann den dafür nötigen Wahlschein für die Briefwahl schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet, Telefax) oder durch persönliche Vorsprache im Wahlamt beantragen. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Das Wahlamt bietet die Online-Beantragung eines Wahlscheins auf der städtischen Homepage unter www.schwaebischhall.de/wahl an. Beim Aufruf des dort hinterlegten Links erhalten die Wählerinnen und Wähler ein Erfassungsformular für ihre Antragsdaten. Die Daten von der Wahlbenachrichtigung müssen in das Antragsformular eingetragen werden. Es ist möglich, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Für die automatische Prüfung der Daten benötigt das Wahlamt unter anderem zwingend die Eingabe des Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem Wählerverzeichnis übereinstimmen, wird automatisch ein Hinweis angezeigt.
Alternativ kann der Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit dem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgerufen werden. Die meisten Daten sind hier dann bereits hinterlegt – es muss lediglich das Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse für die Wahlunterlagen angegeben werden.
Die Antragsdaten werden verschlüsselt übertragen. Die Wahlscheine und die Briefwahlunterlagen erhalten die Wählerinnen und Wähler dann anschließend per Post.
Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen, kann auch formlos per E-Mail an buergeramt@schwaebischhall.de ein Wahlschein für die Briefwahl beantragt werden. In diesem Fall müssen muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angegeben werden.
Wer trotz Beantragung bis Freitag, 24. September 2021, 12 Uhr, keine Briefwahlunterlagen zugesandt bekommen hat, wendet sich bitte direkt an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnummer: 0791/751-242
buergeramt(@)schwaebischhall.de
Faxnummer: 0791/751-409
Das Wahlamt ist am Freitag, 24. September 2021, bis 18 Uhr geöffnet.