Landratsamt: Nächtliche Sperrung der Kreuzung an der Friedensbrücke
Erstelldatum15.09.2021
Wegen Belagarbeiten ist die Kreuzung Johanniterstraße/Salinenstraße an drei aufeinanderfolgenden Nächten gesperrt.
Pressemeldung des Landratsamtes Schwäbisch Hall
Die Straßenbauarbeiten an der B 19 in Schwäbisch Hall neigen sich allmählich dem Ende zu. Bereits ab dem kommenden Mittwoch, 15. September 2021, soll die Hauptkreuzung asphaltiert werden. Dazu müssen unter anderem zunächst alle Leitungsarbeiten in diesem Bereich abgeschlossen werden. Um die Belagsarbeiten möglichst zügig abwickeln zu können und die Auswirkungen für den Anliegerverkehr zu minimieren, wird an drei aufeinanderfolgenden Nachtbauphasen gearbeitet. Die Hauptkreuzung Johanniterstraße/Salinenstraße ist in diesem Zuge von Mittwoch, 15. bis Freitag, 17. auf 18. September 2021, jeweils nachts gesperrt:
Mittwochnacht: 15. auf 16.09.2021, von 21 bis 5.30 Uhr
Donnerstagnacht: 16. auf 17.09.2021, von 20 bis 5.30 Uhr
Freitagnacht: 17. auf 18.09.2021, von 20 bis 5.30 Uhr
Während der Nachtbauphasen ist die Zufahrt ins Kocherquartier Schwäbisch Hall nicht möglich. Anlieger können während der Sperrzeiten in den Sackgassen jeweils bis zur Baustelle zufahren. Rangiermöglichkeiten für Lkw gibt es dort allerdings nicht.
Für die Ausleitung verbleibender Besucher aus dem Kocherquartier (nach 20 bzw. 21 Uhr) wird während der Sperrzeiten die Henkersbrücke sowie die Heimbacher Gasse freigegeben. Die Erreichbarkeit bei Notfällen (Feuerwehr, Notarzt) ist zu jeder Zeit und ohne Einschränkung gewährleistet. Der öffentliche Personennahverkehr wurde informiert. Fahrplanänderungen sind den Aushängen an den entsprechenden Haltestellen zu entnehmen.
Tagsüber ist das Kocherquartier jeweils wieder über die Friedensbrücke und die Salinenstraße (wie bisher) erreichbar. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, ihre Ausfahrt aus dem Kocherquartier entsprechend zu terminieren, sodass es in den späteren Abendstunden nicht zu einer Überlastung der innerstädtischen Anliegerstraßen kommt.
Die Verkehrsteilnehmer werden bis Bauende weiterhin dazu angehalten, die bereits vorhandenen, großräumigen Umleitungen zu nutzen und die bauseitige Verkehrsführung zu beachten.