Wichtige Informationen zur Bundestagswahl am 26. September 2021
Erstelldatum17.09.2021
Das Wahlamt informiert über Fristen und Verfahren.
Bürgerinnen und Bürger von Schwäbisch Hall, die für die Bundestagswahl am 26. September Briefwahlunterlagen beantragen möchten, können dies noch bis Dienstag, 21. September um 12 Uhr online auf der städtischen Website unter www.schwaebischhall.de/wahl tun.
Danach ist eine Beantragung noch bis Freitag, 24. September um 18 Uhr beim Bürgeramt in der Gymnasiumstraße 2 möglich. Wer trotz Beantragung bis Freitag, 24. September um 12 Uhr keine Briefwahlunterlagen zugesandt bekommen hat, wendet sich bitte direkt an das Wahlamt, Gymnasiumstraße 2, Tel. Telefonnummer: 0791/751-242. Dieses ist am Freitag, 24. September bis 18 Uhr geöffnet.
Weitere Einzelheiten können der Wahlbekanntmachung vom 9. September unter www.schwaebischhall.de/de/rathaus-service/aktuelles-presse/oeffentliche-bekanntmachungen entnommen werden.
Die Stadt Schwäbisch Hall hat im Hinblick auf die zu erwartende hohe Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl die Anzahl der Wahllokale von 18 auf 22 erhöht. Deswegen haben sich für einige Wählerinnen und Wähler die Wahllokale verändert. Das aktuelle Wahllokal ist aus der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat die Stadt Schwäbisch Hall für den Ablauf in den Wahllokalen ein Hygienekonzept (PDF-Dokument, 50,75 KB, 17.09.2021) erstellt. Die Hygienemaßnahmen sind sowohl von den Wählerinnen und Wählern als auch von den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern und an der Wahl beteiligten Personen einzuhalten.
Beispielhaft seien einige Maßnahmen genannt:
- Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m zu anderen Personen,
- Tragen einer medizinischen Maske. Auch das Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbarer Maske ist zulässig,
- Desinfizierung der Hände vor Betreten des Wahllokals,
- regelmäßiges Lüften,
- für jeden Wähler/jede Wählerin wird ein eigener Stift vorgehalten; es dürfen gerne auch eigene Stifte mitgebracht werden,
- Personen, die sich in Quarantäne befinden oder mit „Corona-Symptomen“ haben keine Zutritt zum Wahllokal.
Weitere Maßnahmen sind dem Hygienekonzept (PDF-Dokument, 50,75 KB, 17.09.2021) und der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (PDF-Dokument, 379,71 KB, 02.11.2021) zu entnehmen.
Das Wahlamt behält sich Änderungen vor.