Dienstleistungen: Schwäbisch Hall

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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FAMIGO Standortinfografik
die Bereitstellung und Darstellung der Standortinfografik von FAMIGO.
Verarbeitungsunternehmen
FAMIGO GmbH, In der Spöck 10, 77656 Offenburg
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Bereitstellung und Darstellung der Standortinfografik von FAMIGO

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Lukas Wagner: Wagner@comtection.de

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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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info@eye-able.com

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360 Vista
Unsere Website enthält virtuelle Rundgänge und interaktive 3D-Objekte von Immobilien, Unternehmen und Gebäuden, die von 360° Vista hergestellt und betreut werden. Der Schutz Ihrer Privatsphäre und persönlichen Daten ist für 360° Vista von höchster Bedeutung. Aus diesem Grund legen wir großen Wert darauf, keine personenbezogenen Daten unserer Nutzer zu erheben oder zu nutzen. Wir verzichten bewusst darauf, jegliche Art von Nutzererfassungstools oder Analysesoftware einzusetzen, um das Verhalten unserer Nutzer auf der Plattform zu überwachen oder zu verfolgen. Wir erstellen keine Statistiken und führen keine Protokolle über die Aktivitäten unserer Besucher oder Kunden. Unser Ziel ist es, Ihnen eine sichere und geschützte Umgebung zu bieten, in der Sie unsere virtuellen Rundgänge erkunden können, ohne dabei Ihre Privatsphäre zu beeinträchtigen. Ihre persönlichen Daten sind bei uns sicher und werden zu keinem Zeitpunkt von uns erfasst, gespeichert oder weitergegeben. 360° Vista nutzt keine Tracker oder Cookies. Die Dienste von 360° Vista erfolgen im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Die Einbindung der Dienste von 360° Vista erfolgt durch das Einbetten unserer Website in Form eines iFrames. Für die Verwendung der Dienste von 360° Vista werden virtuelle Rundgänge von Matterport angezeigt. Um keine personenbezogenen Daten an Matterport in die USA weiterzuleiten, erstellt 360° Vista eine gespiegelte Version des Matterport-Rundgangs durch MPskin. Diese gespiegelte Version von MPskin wird in Deutschland auf Servern des Unternehmens Hetzner (https://www.hetzner.com) gehostet. Unsere Website enthält virtuelle Rundgänge und interaktive 3D-Objekte von Immobilien, Unternehmen und Gebäuden. Betreiber dieser Dienste ist die MPskin GmbH mit Sitz in Appiano, 39057, Via Bolzano 40 in Italien. Es findet kein grenzüberschreitender Datenverkehr statt, da sämtliche Daten innerhalb des europäischen Gebiets gespeichert und verarbeitet werden. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass im Rahmen der Speicherung der Daten in den Rechenzentren von Hetzner Data Center, Am Datacenter-Park 1, 08223 Falkenstein/Vogtland, Deutschland, personenbezogene Daten in form von IP-Adressen an Hetzner weitergeleitet werden. Sollte sich in Zukunft die Notwendigkeit ergeben, Daten in Nicht-EU-Länder zu übertragen, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen, um die angemessenen Garantien gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu gewährleisten. Zur Gewährleistung der Sicherheit der Daten werden geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen. Alle Daten werden ausschließlich in den sicheren Rechenzentren von Hetzner Data Center, Am Datacenter-Park 1, 08223 Falkenstein/Vogtland, Deutschland, gespeichert. Diese Rechenzentren entsprechen den höchsten Sicherheitsstandards und unterliegen regelmäßigen Überprüfungen, um die Integrität und Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten.Technische Informationen über Hetzner: www.hetzner.com/unternehmen/rechenzentrum/Zertifizierungen Hetzner: www.hetzner.com/unternehmen/zertifizierung/ .Auftragsverarbeitung von MpSkin: www.mpskin.com/dpa/ . Unsere Website enthält virtuelle Rundgänge von Immobilien und Unternehmen. Betreiber dieser Dienste ist Matterport, Inc., 352 E. Java Dr. Sunnyvale, CA 94089, USA. Wenn Sie eine unserer Seiten besuchen, die einen solchen virtuellen Rundgang enthält, wird eine indirekte Verbindung durch die Server des Unternehmens Hetzner (https://www.hetzner.com) von MpSkin zu den Servern von Matterport in den USA hergestellt. Die Nutzung von Matterport erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.Weitere Informationen dazu, wie Matterport die DSGVO umsetzt und mit Nutzerdaten umgeht, finden Sie in der Datenschutzerklärung von Matterport unter folgendem Link: matterport.com/de/privacy-policy/ .
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Hallenbelegungen
Bereitstellung der Hallenbelegungen der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall auf den Internetauftritten der Stadt Schwäbisch Hall.
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Betrieb für Informationstechnologie Bremerhaven (BIT)Wirtschaftsbetrieb der Stadt BremerhavenFriedrich-Ebert-Straße 29-3327570 Bremerhaven
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Webcam Epinal
Die Texte folgen noch.
Essentiell
 

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Foto: Nico Kurth
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Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Reiseziel sind das:

  • Reisepass
  • Personalausweis als Passersatz

Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. Das ist zum Beispiel für Südostasien und für eine visafreie Einreisein in die USA der Fall. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Personalausweis oder gegebenenfalls Kinderreisepass einreisen, sofern dieser noch gültig ist. Das gilt vor allem für die Staaten der Europäischen Union (EU). Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

Der Reisepass kann schon für Kinder von Geburt an ausgestellt werden und hat für unter 24-Jährige eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren.

In folgenden Fällen ist ein Reisepass schon vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ungültig:

  • wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Kindes nicht zulässt, weil das Lichtbild im Dokument stark vom Gesicht des Kindes abweicht. Der Zeitpunkt muss in jedem Einzelfall beurteilt werden.
  • wenn er verändert worden ist.
  • wenn Eintragungen fehlen oder mit Ausnahme des Wohnortes unzutreffend sind.

Tipp: In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen. Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen (Express-) Reisepasses ein Reisedokument für Ihr Kind benötigen, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.

Voraussetzungen

Ihr Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Reisepass für Ihr Kind persönlich bei der Passbehörde des Hauptwohnsitzes des Kindes beantragen.

Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren müssen beide Elternteile den Antrag stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen.

Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss. Außerdem muss es unterschreiben, wenn es zum Zeitpunkt des Passantrages 10 Jahre oder älter ist. Es ist auch zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben.

Von Kindern, die noch nicht 6 Jahre alt sind, werden keine Fingerabdrücke erfasst. Wenn für Kinder nach Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisedokument ausdrücklich ohne die Aufnahme von Fingerabdrücken beantragt wird, so kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe, wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus dauerhaft bestehenden, medizinischen Gründen unmöglich ist.

Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Reisepass abholen können. Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens schon einen Vordruck. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und den eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.

Fristen

Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach dem Alter der Passinhaberin beziehungsweise des Passinhabers.

Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre.

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich.

Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder gegebenenfalls Geburtsurkunde des Kindes
  • ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen:
    • wenn beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern. Sollte nur ein Sorgeberechtigter die Antragstellung vornehmen: zusätzlich
      • schriftliche Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
      • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Sorgeberechtigten
    • bei einem Sorgeberechtigten mit alleinigem Sorgerecht: zusätzlich
      • Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht.
        Einige Gemeinden verlangen diesbezüglich Negativbescheinigungen.
      • Gegebenenfalls rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben).
    • bei Vormundschaft: zusätzlich
      • Urkunde über die Bestellung zum Vormund

Hinweise:

  • Die biometrischen Lichtbilder müssen den einschlägigen Formvorschriften entsprechen. Eine Hilfestellung bietet dabei die Fotomustertafel für Personaldokumente.
  • Ab 1. Mai 2025 werden nur digitale Lichtbilder für die Beantragung von Reisepässen akzeptiert. Sie können das Lichtbild je nach Ausstattung der Behörde bei der Beantragung vor Ort erstellen oder Sie lassen das Lichtbild im Vorfeld durch einen zertifizierten Dienstleister (zum Beispiel Fotografen oder Fotoservice der dm-Drogeriemärkte) anfertigen. Das Lichtbild wird dann durch den Dienstleister in einer gesicherten Cloud abgelegt. Sie erhalten den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild aus der Cloud abrufen kann. In der Übergangszeit kann in Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen auch ein papiergebundenes Lichtbild akzeptiert werden. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Behörde über die dort zur Verfügung stehenden Möglichkeiten!

Achtung:

  • Bei der Erstausstellung (in einigen Kommunen auch bei der ersten Ausstellung nach Zuzug) können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie zum Beispiel Personenstandsurkunden.
  • Bei der erstmaligen Antragstellung eines im Ausland geborenen Kindes sind unter anderem insbesondere das Original der Geburtsurkunde sowie die deutsche Übersetzung vorzulegen.
  • Bei der Antragstellung von Auslandsdeutschen in einer Passbehörde im Inland (unzuständige Behörde) müssen gegebenenfalls weitere Unterlagen vorgelegt werden.

Tipp: Erkundigen Sie sich vorab bei der Passbehörde über die in Ihrem Einzelfall erforderlichen Unterlagen.

Kosten

  • ein Reisepass für Kinder mit 32/48 Seiten: 37,50 EUR / 59,50 EUR
  • ein Reisepass für Kinder im Expressverfahren: zusätzlich jeweils 32,00 EUR

Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn

  • die Behörde den Reisepass außerhalb der Dienstzeiten ausstellen muss oder
  • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde wie zum Beispiel die Gemeinde einer Nebenwohnung beantragen.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung kann es bis zu acht Wochen dauern, bis der Reisepass Ihres Kindes in der Passbehörde abgeholt werden kann.

Es wird empfohlen, den Reisepass für Ihr Kind rechtzeitig vor Reiseantritt zu beantragen.

Wenn Sie den Reisepass für Ihr Kind schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Dafür wird zusätzlich ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.
Geht der Express-Antrag rechtzeitig ein, liegt er in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.

Sonstiges

  • Den Verlust oder Diebstahl des Reisepasses Ihres Kindes müssen Sie schnellstmöglich persönlich in einer Passbehörde oder einer Polizeidienststelle anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistung "Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen".
  • Das Wiederauffinden des Reisepasses Ihres Kindes müssen Sie ebenfall persönlich in einer Passbehörde anzeigen.

Rechtsgrundlage

Passgesetz (PassG):

  • § 4 Passmuster; Verordnungsermächtigung
  • § 5 Gültigkeitsdauer
  • § 6 Ausstellung eines Passes
  • § 19 Zuständigkeit

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes Passverordnung - PassV):

  • § 1 Muster des Reisepasses; Änderung von Daten
  • § 15 Gebühren

Zuständigkeit

Passbehörden in Baden-Württemberg sind:

  • die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
  • die Verwaltungsgemeinschaften, welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.

Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros beziehungsweise die Bürgerämter die Aufgaben einer Passbehörde wahr.

Für Ihr Kind ist die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk es mit seiner Hauptwohnung gemeldet ist.

Wichtig:

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss auch von einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde im Inland bearbeitet werden, wenn ein wichtiger Grund dargelegt werden kann. Ein Reisepass darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde ausgestellt werden.

Vertiefende Informationen

  • vorläufiger Reisepass
  • ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt
    Dort erfahren Sie, für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

Organisationseinheiten

Stadt Schwäbisch HallOrtAm Markt 6 74523Schwäbisch Hall

Freigabevermerk

20.08.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

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Faxnummer0791 751-2 99

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