Lebenslagen: Schwäbisch Hall

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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FAMIGO Standortinfografik
die Bereitstellung und Darstellung der Standortinfografik von FAMIGO.
Verarbeitungsunternehmen
FAMIGO GmbH, In der Spöck 10, 77656 Offenburg
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Bereitstellung und Darstellung der Standortinfografik von FAMIGO

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Lukas Wagner: Wagner@comtection.de

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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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info@eye-able.com

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360 Vista
Unsere Website enthält virtuelle Rundgänge und interaktive 3D-Objekte von Immobilien, Unternehmen und Gebäuden, die von 360° Vista hergestellt und betreut werden. Der Schutz Ihrer Privatsphäre und persönlichen Daten ist für 360° Vista von höchster Bedeutung. Aus diesem Grund legen wir großen Wert darauf, keine personenbezogenen Daten unserer Nutzer zu erheben oder zu nutzen. Wir verzichten bewusst darauf, jegliche Art von Nutzererfassungstools oder Analysesoftware einzusetzen, um das Verhalten unserer Nutzer auf der Plattform zu überwachen oder zu verfolgen. Wir erstellen keine Statistiken und führen keine Protokolle über die Aktivitäten unserer Besucher oder Kunden. Unser Ziel ist es, Ihnen eine sichere und geschützte Umgebung zu bieten, in der Sie unsere virtuellen Rundgänge erkunden können, ohne dabei Ihre Privatsphäre zu beeinträchtigen. Ihre persönlichen Daten sind bei uns sicher und werden zu keinem Zeitpunkt von uns erfasst, gespeichert oder weitergegeben. 360° Vista nutzt keine Tracker oder Cookies. Die Dienste von 360° Vista erfolgen im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Die Einbindung der Dienste von 360° Vista erfolgt durch das Einbetten unserer Website in Form eines iFrames. Für die Verwendung der Dienste von 360° Vista werden virtuelle Rundgänge von Matterport angezeigt. Um keine personenbezogenen Daten an Matterport in die USA weiterzuleiten, erstellt 360° Vista eine gespiegelte Version des Matterport-Rundgangs durch MPskin. Diese gespiegelte Version von MPskin wird in Deutschland auf Servern des Unternehmens Hetzner (https://www.hetzner.com) gehostet. Unsere Website enthält virtuelle Rundgänge und interaktive 3D-Objekte von Immobilien, Unternehmen und Gebäuden. Betreiber dieser Dienste ist die MPskin GmbH mit Sitz in Appiano, 39057, Via Bolzano 40 in Italien. Es findet kein grenzüberschreitender Datenverkehr statt, da sämtliche Daten innerhalb des europäischen Gebiets gespeichert und verarbeitet werden. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass im Rahmen der Speicherung der Daten in den Rechenzentren von Hetzner Data Center, Am Datacenter-Park 1, 08223 Falkenstein/Vogtland, Deutschland, personenbezogene Daten in form von IP-Adressen an Hetzner weitergeleitet werden. Sollte sich in Zukunft die Notwendigkeit ergeben, Daten in Nicht-EU-Länder zu übertragen, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen, um die angemessenen Garantien gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu gewährleisten. Zur Gewährleistung der Sicherheit der Daten werden geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen. Alle Daten werden ausschließlich in den sicheren Rechenzentren von Hetzner Data Center, Am Datacenter-Park 1, 08223 Falkenstein/Vogtland, Deutschland, gespeichert. Diese Rechenzentren entsprechen den höchsten Sicherheitsstandards und unterliegen regelmäßigen Überprüfungen, um die Integrität und Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten.Technische Informationen über Hetzner: www.hetzner.com/unternehmen/rechenzentrum/Zertifizierungen Hetzner: www.hetzner.com/unternehmen/zertifizierung/ .Auftragsverarbeitung von MpSkin: www.mpskin.com/dpa/ . Unsere Website enthält virtuelle Rundgänge von Immobilien und Unternehmen. Betreiber dieser Dienste ist Matterport, Inc., 352 E. Java Dr. Sunnyvale, CA 94089, USA. Wenn Sie eine unserer Seiten besuchen, die einen solchen virtuellen Rundgang enthält, wird eine indirekte Verbindung durch die Server des Unternehmens Hetzner (https://www.hetzner.com) von MpSkin zu den Servern von Matterport in den USA hergestellt. Die Nutzung von Matterport erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.Weitere Informationen dazu, wie Matterport die DSGVO umsetzt und mit Nutzerdaten umgeht, finden Sie in der Datenschutzerklärung von Matterport unter folgendem Link: matterport.com/de/privacy-policy/ .
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Hallenbelegungen
Bereitstellung der Hallenbelegungen der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall auf den Internetauftritten der Stadt Schwäbisch Hall.
Verarbeitungsunternehmen
Betrieb für Informationstechnologie Bremerhaven (BIT)Wirtschaftsbetrieb der Stadt BremerhavenFriedrich-Ebert-Straße 29-3327570 Bremerhaven
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Anwender-Support Friedrich-Ebert-Straße 29-33 27570 Bremerhaven datenschutz@bit.bremerhaven.de 0471 590-2224

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  Nein
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Foto: Nico Kurth
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Technische und organisatorische Maßnahmen

 

Unternehmen, die selbst oder im Auftrag anderer personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, müssen technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um die Daten wirksam zu schützen. Grundsätzlich gilt es dem Datenschutz durch Technikgestaltung (data protection by design) und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (data protection by default) nachzukommen. Das fordert die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) im Artikel 25 und im Erwägungsgrund 78.

Folgende Anforderungen sind immer zu betrachten und geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen anzuwenden, um ein dem Risiko bei der Verarbeitung personenbezogener Daten angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten:

  • Zutrittskontrolle
    Nur befugte Personen dürfen Zutritt zu den Datenverarbeitungsanlagen haben.
  • Zugangskontrolle
    Unbefugte dürfen keine Möglichkeit haben, die Datenverarbeitungsanlagen zu nutzen.
    Bei einem Wechsel der Zuständigkeit oder einem Ausscheiden von Mitarbeitern sind die Zugangsberechtigungen zu prüfen.
  • Zugriffskontrolle
    Personen, die zur Benutzung der Datenverarbeitungsanlagen berechtigt sind, dürfen nur auf solche Daten zugreifen können, die ihrer jeweiligen Zugriffsberechtigung unterliegen. Zusätzlich darf es nicht möglich sein, dass personenbezogene Daten nach dem Speichern unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.
  • Weitergabekontrolle
    Personenbezogene Daten dürfen während der elektronischen Übertragung oder während eines Transports nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können. Es muss nachvollziehbar und überprüfbar sein, an welche Stellen Daten übermittelt werden.
  • Bei der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 DS-GVO ist bei einer Übermittlung oder Weitergabe für andere Zwecke durch spezifische Verfahrensregelungen die Einhaltung der Datenschutzgesetze sicherzustellen.
  • Eingabekontrolle
    Es muss nachträglich überprüft werden, von wem personenbezogene Daten eingegeben, verändert oder entfernt wurden.
  • Auftragskontrolle
    Werden personenbezogene Daten im Auftrag von Dritten verarbeitet, darf dies nur den Anweisungen des Auftraggebers folgend geschehen.
  • Verfügbarkeitskontrolle
    Die Daten müssen gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sein. Die Daten müssen nach einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederhergestellt werden können.
  • getrennte Verarbeitung
    Zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten müssen grundsätzlich auch getrennt verarbeitet werden können.
  • Pseudonymisierung
    Personenbezogene Daten sollten so schnell wie möglich pseudonymisiert werden. Die zur Rückführung der Pseudonyme, in die ursprünglichen personenbezogenen Daten, notwendigen Daten sollten getrennt gespeichert werden.
  • Datenminimierung
    Dazu gehören die Menge der erhobenen personenbezogenen Daten, der Umfang der Verarbeitung, die Speicherfrist und die Zugänglichkeit für natürliche Personen.
  • Transparenz
    Die Funktionen und die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte möglichst Transparent für die betroffenen Personen erfolgen.
  • Überwachung
    Den betroffenen Personen sollte die Möglichkeit gegeben werden, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten überwachen zu können.
  • Vertraulichkeit
    Personenbezogene Daten sollten immer verschlüsselt gespeichert und übertragen werden. Auch ein unbefugtes Mitlesen bspw. auf Reisen sollte verhindert werden. Auch an der Verarbeitung beteiligte Personen können ggf. auf Vertraulichkeit verpflichtet werden.
  • Aktualisierung und Patch-Management
    Insbesondere Sicherheitsupdates sollten möglichst rasch installiert werden. Aber auch Herstellerhinweise und Hinweise aus sonstigen Quellen sollten verfolgt und zeitnah umgesetzt werden.
  • Sensibilisierung und Schulung
    Die an den Verarbeitungsvorgängen Beteiligten müssen geschult und sensibilisiert werden.
  • Verfahrensregelungen bei einer Verarbeitung für andere Zwecke
    Bei einer Übermittlung oder Verarbeitung für andere Zwecke sollte die Einhaltung der DS-GVO durch Verfahrensregelungen sichergestellt werden.
  • Die technischen und organisatorischen Maßnahmen sollten regelmäßig überprüft, bewertet und evaluiert werden.

Hinweis: Diese Maßnahmen werden üblicherweise von der oder dem Datenschutzbeauftragten des Unternehmens sichergestellt und überwacht. Bei Unternehmen, die nicht verpflichtet sind, Datenschutzbeauftragte zu bestellen, muss die Unternehmensleitung sicherstellen, dass diese Anforderungen erfüllt werden. Falls Sie automatisierte Verarbeitungen anwenden, die eine Vorabkontrolle nötig machen, ist die Bestellung von Datenschutzbeauftragten immer Pflicht.

Vorabkontrolle durch den Datenschutzbeauftragten

Wenn durch Verarbeitungen die Rechte und Freiheiten der Betroffenen voraussichtlich einem hohen Risiko ausgesetzt sind, muss vor Beginn der Verarbeitung eine Datenschutz-Folgenabschätzung stattfinden. Dies gilt vor allem für umfangreiche Verarbeitungen und wenn

  • neue Technologien oder neuartige Verarbeitungen zum Einsatz kommen.
  • besondere Arten personenbezogener Daten (Angaben über rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische/weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische bzw. biometrische Daten, Gesundheit oder Sexualleben, strafrechtliche Verurteilungen oder Straftaten) umfangreich verarbeitet werden.
  • die Datenverarbeitung das Ziel hat, die Persönlichkeit, Leistungen, Fähigkeiten oder das Verhalten der Betroffenen zu bewerten. Insbesondere wenn diese als Grundlage für weitere Entscheidungen dient, die Rechtswirkung entfalten oder in ähnlicher Weise beeinträchtigend sind.
  • eine systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche stattfindet.

Eine Liste mit Verarbeitungsvorgängen, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist, findet sich online auf den Seiten des LfDI („Liste von Verarbeitungsvorgängen nach Artikel 35 Absatz 4 DS-GVO“).

Die Datenschutz-Folgenabschätzung hat zumindest folgendes zu enthalten:

  • eine systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge und der Zwecke der Verarbeitung,
  • eine Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf deren Zweck,
  • eine Bewertung der Gefahren für die Rechtsgüter der betroffenen Personen und
  • die Maßnahmen, mit denen bestehenden Gefahren abgeholfen werden soll, einschließlich der Garantien, der Sicherheitsvorkehrungen und der Verfahren, durch die der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nachgewiesen werden sollen.

Der Verantwortliche hat ggf. eine (regelmäßige) Überprüfung durchzuführen, ob die Verarbeitung den Maßgaben aus der Datenschutz-Folgenabschätzung folgt.

Wenn sich aus der Folgenabschätzung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen ergibt und keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos getroffen werden (können), muss vor der Verarbeitung die Aufsichtsbehörde konsultiert werden.

Von der Datenschutz-Folgenabschätzung darf nur abgesehen werden, wenn eine gesetzliche Verpflichtung vorliegt, die Verarbeitung im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt. Dies gilt nur, wenn der oder die konkreten Verarbeitungsvorgänge durch Rechtsvorschriften geregelt sind und bereits eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfolgte.

 

Freigabevermerk

 

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat ihn am 18.03.2019 freigegeben.

 

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Stadt Schwäbisch Hall
Am Markt 6
74523 Schwäbisch Hall

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Spätestens seit Google Maps haben Geoinformationssysteme und Geodaten ganz unbewusst Einzug in unser Leben gehalten. Wir nutzen ganz selbstverständlich Daten und Informationen mit Raumbezug für unterschiedlichste Zwecke. Die Stadtverwaltung Schwäbisch Hall stellt Geoinformationen aus unterschiedlichen Fachbereichen der Stadt einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung.

Die Stadt Schwäbisch Hall baut, unter der Federführung der Abteilung Vermessung, seit 1996 in ihrem städtischen Geoinformationssystem (GIS) konsequent raumbezogene Daten auf.

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