Lebenslagen: Schwäbisch Hall

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ReadSpeaker
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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FAMIGO Standortinfografik
die Bereitstellung und Darstellung der Standortinfografik von FAMIGO.
Verarbeitungsunternehmen
FAMIGO GmbH, In der Spöck 10, 77656 Offenburg
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Lukas Wagner: Wagner@comtection.de

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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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360 Vista
Unsere Website enthält virtuelle Rundgänge und interaktive 3D-Objekte von Immobilien, Unternehmen und Gebäuden, die von 360° Vista hergestellt und betreut werden. Der Schutz Ihrer Privatsphäre und persönlichen Daten ist für 360° Vista von höchster Bedeutung. Aus diesem Grund legen wir großen Wert darauf, keine personenbezogenen Daten unserer Nutzer zu erheben oder zu nutzen. Wir verzichten bewusst darauf, jegliche Art von Nutzererfassungstools oder Analysesoftware einzusetzen, um das Verhalten unserer Nutzer auf der Plattform zu überwachen oder zu verfolgen. Wir erstellen keine Statistiken und führen keine Protokolle über die Aktivitäten unserer Besucher oder Kunden. Unser Ziel ist es, Ihnen eine sichere und geschützte Umgebung zu bieten, in der Sie unsere virtuellen Rundgänge erkunden können, ohne dabei Ihre Privatsphäre zu beeinträchtigen. Ihre persönlichen Daten sind bei uns sicher und werden zu keinem Zeitpunkt von uns erfasst, gespeichert oder weitergegeben. 360° Vista nutzt keine Tracker oder Cookies. Die Dienste von 360° Vista erfolgen im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Die Einbindung der Dienste von 360° Vista erfolgt durch das Einbetten unserer Website in Form eines iFrames. Für die Verwendung der Dienste von 360° Vista werden virtuelle Rundgänge von Matterport angezeigt. Um keine personenbezogenen Daten an Matterport in die USA weiterzuleiten, erstellt 360° Vista eine gespiegelte Version des Matterport-Rundgangs durch MPskin. Diese gespiegelte Version von MPskin wird in Deutschland auf Servern des Unternehmens Hetzner (https://www.hetzner.com) gehostet. Unsere Website enthält virtuelle Rundgänge und interaktive 3D-Objekte von Immobilien, Unternehmen und Gebäuden. Betreiber dieser Dienste ist die MPskin GmbH mit Sitz in Appiano, 39057, Via Bolzano 40 in Italien. Es findet kein grenzüberschreitender Datenverkehr statt, da sämtliche Daten innerhalb des europäischen Gebiets gespeichert und verarbeitet werden. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass im Rahmen der Speicherung der Daten in den Rechenzentren von Hetzner Data Center, Am Datacenter-Park 1, 08223 Falkenstein/Vogtland, Deutschland, personenbezogene Daten in form von IP-Adressen an Hetzner weitergeleitet werden. Sollte sich in Zukunft die Notwendigkeit ergeben, Daten in Nicht-EU-Länder zu übertragen, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen, um die angemessenen Garantien gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu gewährleisten. Zur Gewährleistung der Sicherheit der Daten werden geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen. Alle Daten werden ausschließlich in den sicheren Rechenzentren von Hetzner Data Center, Am Datacenter-Park 1, 08223 Falkenstein/Vogtland, Deutschland, gespeichert. Diese Rechenzentren entsprechen den höchsten Sicherheitsstandards und unterliegen regelmäßigen Überprüfungen, um die Integrität und Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten.Technische Informationen über Hetzner: www.hetzner.com/unternehmen/rechenzentrum/Zertifizierungen Hetzner: www.hetzner.com/unternehmen/zertifizierung/ .Auftragsverarbeitung von MpSkin: www.mpskin.com/dpa/ . Unsere Website enthält virtuelle Rundgänge von Immobilien und Unternehmen. Betreiber dieser Dienste ist Matterport, Inc., 352 E. Java Dr. Sunnyvale, CA 94089, USA. Wenn Sie eine unserer Seiten besuchen, die einen solchen virtuellen Rundgang enthält, wird eine indirekte Verbindung durch die Server des Unternehmens Hetzner (https://www.hetzner.com) von MpSkin zu den Servern von Matterport in den USA hergestellt. Die Nutzung von Matterport erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.Weitere Informationen dazu, wie Matterport die DSGVO umsetzt und mit Nutzerdaten umgeht, finden Sie in der Datenschutzerklärung von Matterport unter folgendem Link: matterport.com/de/privacy-policy/ .
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Bereitstellung der Hallenbelegungen der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall auf den Internetauftritten der Stadt Schwäbisch Hall.
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Betrieb für Informationstechnologie Bremerhaven (BIT)Wirtschaftsbetrieb der Stadt BremerhavenFriedrich-Ebert-Straße 29-3327570 Bremerhaven
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Die Texte folgen noch.
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Midi- und Minijobs

 

Midijobs

Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt im Übergangsbereich von 556,01 EUR bis 2.000 EUR monatlich (Stand 2025). Bei mehreren versicherungspflichtigen Jobs sind die Verdienste zusammenzurechnen und ein Durchschnitt zu berechnen. Im Übergangsbereich unterliegen die Arbeitsentgelte der Beitragspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Midijoberinnen und Midijobber zahlen jedoch nicht den vollen Sozialversicherungssatz, sondern einen ermäßigten Beitrag, derüber eine spezielle Berechnungsformel ermittelt wird. Die reduzierten Beiträge wirken sich nicht nachteilig auf die Rentenansprüche aus, da dem Rentenkonto der tatsächliche Verdienst aus dem Midijob gutgeschrieben wird.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen im unteren Bereich des Übergangsbereichs einen höheren Beitrag als im oberen Bereich. Der Arbeitnehmeranteil beginnt ab 556,01 EUR bei 28 Prozent und wird bis zur oberen Grenze von 2.000 EUR gleitend auf den regulären Sozialversicherungsbetrag von knapp 20 Prozent reduziert.

Minijobs

Minijobs sind Beschäftigungen, bei denen

  • das Arbeitsentgelt regelmäßig 556,00 EUR im Monat (Stand 2025) nicht übersteigt oder
  • die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf höchstens drei Monate beziehungsweise 70 Tage begrenzt ist (kurzfristige Beschäftigung). Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird. Bei kurzfristigen Beschäftigungen ist die Höhe des Verdienstes unerheblich; es fallen nur für den Arbeitgeber geringe Umlagen und ein Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung an.

Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber fallen in der Regel folgende Pauschalbeträge an, maximal 31,28 Prozent des Arbeitsentgeltes:

  • 13 Prozent Krankenversicherung
  • 15 Prozent Rentenversicherung
  • 2 Prozent Pauschalsteuern
  • 1,28 Prozent Umlagenzur Absicherung bei Krankheit, Mutterschaft und Insolvenz

Hinzu kommen Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (individueller Beitrag). Alle Minijobberinnen und Minijobber sind gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten abgesichert, Versicherungsfreiheit besteht nicht; Die Beitragslast trägt allein die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber.

In der Arbeitslosen- und Pflegeversicherung besteht Versicherungsfreiheit, das heißt, es sind keine Beiträge zu zahlen.

Wenn die Beschäftigte oder der Beschäftigte auf den individuellen Lohnsteuerabzug verzichtet, ist die Pauschalsteuer in Höhe von 2 Prozent an die Minijob-Zentrale abzuführen.Wurde der individuelle Lohnsteuerabzug gewählt oder wird die pauschale Lohnsteuer von 20 Prozent angewendet, erfolgt die Zahlung direkt an dazuständige Finanzamt.

Krankenversicherungsbeiträge müssen nur dann geleistet werden, wenn die Minijobberin oder der Minijobber in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht-, freiwillig oder familienversichert ist. Zusätzliche Ansprüche entstehen aus diesen Krankenversicherungsbeiträgen jedoch nicht.

Seit dem 1. Januar 2013 besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht für Minijobs. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen einen Pauschalbeitrag von 15 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, während Arbeitnehmerinnen undArbeitnehmer in der Regel einen Beitrag in Höhe der Differenz zum vollen Rentenversicherungsbeitrag, derzeit 3,6 Prozent, leisten.

Auf Antrag kann sich die Minijobberin oder der Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. In diesem Fall bleibt der Arbeitgeberbeitrag bestehen, die Minijobberin oder der Minijobber erhalten dann allerdings bei der Rentenberechnung nur noch einen Zuschlag an Entgeltpunkten, aus dem wiederum nur in begrenztem Umfang Wartezeitmonate ermittelt werden.

Da Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, festzustellen, ob eine Sozialversicherungspflicht besteht, müssen sie prüfen, ob weitere Beschäftigungsverhältnisse bestehen. Sollte das der Fall sein, müssen die Arbeitsentgelte aus allen geringfügig entlohnten Beschäftigungen zusammengerechnet werden. Wird dabei die Grenze von 556,00 EUR (Stand 2025) überschritten, so handelt es sich um eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Wer einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, darf daneben nur einen 556-Euro-Minijob (Stand 2025) ausüben.

Tipp: Bei allen Fragen in Zusammenhang mit der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung, ob es sich um eine geringfügige und damit sozialversicherungsfreie Beschäftigung handelt, ist die Minijob-Zentrale in 45115 Essen zuständig (www.minijob-zentrale.de oder Tel. 0355-2902-70799).

Minijobs in Privathaushalten

Für Minijobs, die ausschließlich in Privathaushalten ausgeübt werden, gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie für geringfügige Beschäftigungen außerhalb des Privathaushalts (Haushaltsscheckverfahren).

Die Arbeitgeberin beziehungsweise der Arbeitgeber hat einen Pauschalbetrag von maximal 14,79 Prozent zu tragen. Dieser Pauschalbetrag untergliedert sich in:

  • 5 Prozent Krankenversicherung
  • 5 Prozent Rentenversicherung
  • gegebenenfalls 2 Prozent Pauschsteuer
  • 1,19 Prozent Umlagen für Krankheit und Mutterschaft
  • 1,6 Prozent gesetzliche Unfallversicherung

Hinweis: Minijobberinnen beziehungsweise Minijobber können auch für nahe Verwandte oder Familienangehörige im privaten Haushalt tätig sein. Bei solchen Arbeitsverhältnissen prüft die Minijob-Zentrale jedoch, ob das Arbeitsverhältnis tatsächlich besteht oder nur zum Schein geschlossen wurde. Ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis im gemeinsamen privaten Haushalt von Ehegatten ist in der Regel nicht möglich. Gleiches gilt für Kinder, solange sie dem elterlichen Haushalt angehören und von den Eltern unterhalten werden.

Zuständige Einzugsstelle für alle Minijobs ist die Minijob-Zentrale. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Minijobberinnen und Minijobber dort anzumelden und die entsprechenden Abgaben zu zahlen.

 

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

 

Sozialgesetzbuch IV (SGB 4):

  • § 8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit; Geringfügigkeitsgrenze
  • § 20 Aufbringung der Mittel, Übergangsbereich
  • § 28a ff. Meldungen des Arbeitgebers und ihre Weiterleitung
 

Freigabevermerk

 

08.01.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

 

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Kontakt

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Am Markt 6
74523 Schwäbisch Hall

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Spätestens seit Google Maps haben Geoinformationssysteme und Geodaten ganz unbewusst Einzug in unser Leben gehalten. Wir nutzen ganz selbstverständlich Daten und Informationen mit Raumbezug für unterschiedlichste Zwecke. Die Stadtverwaltung Schwäbisch Hall stellt Geoinformationen aus unterschiedlichen Fachbereichen der Stadt einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung.

Die Stadt Schwäbisch Hall baut, unter der Federführung der Abteilung Vermessung, seit 1996 in ihrem städtischen Geoinformationssystem (GIS) konsequent raumbezogene Daten auf.

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