Lebenslagen: Schwäbisch Hall

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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FAMIGO Standortinfografik
die Bereitstellung und Darstellung der Standortinfografik von FAMIGO.
Verarbeitungsunternehmen
FAMIGO GmbH, In der Spöck 10, 77656 Offenburg
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Bereitstellung und Darstellung der Standortinfografik von FAMIGO

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Lukas Wagner: Wagner@comtection.de

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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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info@eye-able.com

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360 Vista
Unsere Website enthält virtuelle Rundgänge und interaktive 3D-Objekte von Immobilien, Unternehmen und Gebäuden, die von 360° Vista hergestellt und betreut werden. Der Schutz Ihrer Privatsphäre und persönlichen Daten ist für 360° Vista von höchster Bedeutung. Aus diesem Grund legen wir großen Wert darauf, keine personenbezogenen Daten unserer Nutzer zu erheben oder zu nutzen. Wir verzichten bewusst darauf, jegliche Art von Nutzererfassungstools oder Analysesoftware einzusetzen, um das Verhalten unserer Nutzer auf der Plattform zu überwachen oder zu verfolgen. Wir erstellen keine Statistiken und führen keine Protokolle über die Aktivitäten unserer Besucher oder Kunden. Unser Ziel ist es, Ihnen eine sichere und geschützte Umgebung zu bieten, in der Sie unsere virtuellen Rundgänge erkunden können, ohne dabei Ihre Privatsphäre zu beeinträchtigen. Ihre persönlichen Daten sind bei uns sicher und werden zu keinem Zeitpunkt von uns erfasst, gespeichert oder weitergegeben. 360° Vista nutzt keine Tracker oder Cookies. Die Dienste von 360° Vista erfolgen im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Die Einbindung der Dienste von 360° Vista erfolgt durch das Einbetten unserer Website in Form eines iFrames. Für die Verwendung der Dienste von 360° Vista werden virtuelle Rundgänge von Matterport angezeigt. Um keine personenbezogenen Daten an Matterport in die USA weiterzuleiten, erstellt 360° Vista eine gespiegelte Version des Matterport-Rundgangs durch MPskin. Diese gespiegelte Version von MPskin wird in Deutschland auf Servern des Unternehmens Hetzner (https://www.hetzner.com) gehostet. Unsere Website enthält virtuelle Rundgänge und interaktive 3D-Objekte von Immobilien, Unternehmen und Gebäuden. Betreiber dieser Dienste ist die MPskin GmbH mit Sitz in Appiano, 39057, Via Bolzano 40 in Italien. Es findet kein grenzüberschreitender Datenverkehr statt, da sämtliche Daten innerhalb des europäischen Gebiets gespeichert und verarbeitet werden. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass im Rahmen der Speicherung der Daten in den Rechenzentren von Hetzner Data Center, Am Datacenter-Park 1, 08223 Falkenstein/Vogtland, Deutschland, personenbezogene Daten in form von IP-Adressen an Hetzner weitergeleitet werden. Sollte sich in Zukunft die Notwendigkeit ergeben, Daten in Nicht-EU-Länder zu übertragen, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen, um die angemessenen Garantien gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu gewährleisten. Zur Gewährleistung der Sicherheit der Daten werden geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen. Alle Daten werden ausschließlich in den sicheren Rechenzentren von Hetzner Data Center, Am Datacenter-Park 1, 08223 Falkenstein/Vogtland, Deutschland, gespeichert. Diese Rechenzentren entsprechen den höchsten Sicherheitsstandards und unterliegen regelmäßigen Überprüfungen, um die Integrität und Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten.Technische Informationen über Hetzner: www.hetzner.com/unternehmen/rechenzentrum/Zertifizierungen Hetzner: www.hetzner.com/unternehmen/zertifizierung/ .Auftragsverarbeitung von MpSkin: www.mpskin.com/dpa/ . Unsere Website enthält virtuelle Rundgänge von Immobilien und Unternehmen. Betreiber dieser Dienste ist Matterport, Inc., 352 E. Java Dr. Sunnyvale, CA 94089, USA. Wenn Sie eine unserer Seiten besuchen, die einen solchen virtuellen Rundgang enthält, wird eine indirekte Verbindung durch die Server des Unternehmens Hetzner (https://www.hetzner.com) von MpSkin zu den Servern von Matterport in den USA hergestellt. Die Nutzung von Matterport erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.Weitere Informationen dazu, wie Matterport die DSGVO umsetzt und mit Nutzerdaten umgeht, finden Sie in der Datenschutzerklärung von Matterport unter folgendem Link: matterport.com/de/privacy-policy/ .
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Hallenbelegungen
Bereitstellung der Hallenbelegungen der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall auf den Internetauftritten der Stadt Schwäbisch Hall.
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Betrieb für Informationstechnologie Bremerhaven (BIT)Wirtschaftsbetrieb der Stadt BremerhavenFriedrich-Ebert-Straße 29-3327570 Bremerhaven
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Foto: Nico Kurth
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Schutzrechtsverletzungen

 

Schutzrechtsverletzungen können Unternehmen großen wirtschaftlichen Schaden zufügen. Verbraucherinnen und Verbraucher werden über die tatsächliche Qualität und den Ursprung von Waren getäuscht und die Produktsicherheit kann aufgrund von gefälschten Bestandteilen zum Schaden der Verbraucherinnen und Verbraucher beeinträchtigt sein.

Am häufigsten werden Schutzrechte durch Marken- und Produktpiraterie verletzt.

Beispiele für die Verletzung von Schutzrechten:

  • Fälschung von Markenprodukten (Markenpiraterie):
    Produkte tragen das gefälschte Logo eines bekannten Herstellers, werden mit qualitativ minderwertigem Material erzeugt und zu Billigpreisen verkauft.
  • Fälschung eines Designs (Produktpiraterie):
    Viele Hersteller gestalten ihre Produkte unverwechselbar, sodass die Konsumentinnen und Konsumenten schon beim Anblick der Ware wissen, wer der Hersteller ist. Oft wird das Design eines Produkts kopiert, damit Konsumentinnen und Konsumenten es im Glauben kaufen, es handle sich dabei um das Originalprodukt dieses Herstellers.
  • Verletzung von Urheberrechten:
    Dazu gehört beispielsweise das unerlaubte Kopieren von CDs, DVDs oder das unerlaubte Herunterladen von Musikdateien aus dem Internet.

Die Anmeldung eines Schutzrechts schützt Sie in der Praxis jedoch nicht vor der unerlaubten Verwendung. Sie erhalten aber das Recht, im Verletzungsfall die Unterlassung bestimmter Handlungen zu verlangen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Achtung: Schutzrechtsverletzungen sind Straftaten, die auch mit Gefängnis- oder mit Geldstrafen geahndet werden können.

Als Schutzrechtsinhaberin oder Schutzrechtsinhaber können Sie auf zwei Arten von Schutzrechtsverletzungen betroffen sein:

Ihre Schutzrechte werden von Dritten verletzt

Für alle gewerblichen Schutzrechte gilt, dass die Inhaberin oder der Inhaber das alleinige Recht zur wirtschaftlichen Verwertung hat. Wenn jemand eines Ihrer Schutzrechte ohne Ihre Erlaubnis benutzt, haben Sie das Recht, dagegen vorzugehen. Dabei ist es zunächst unwichtig, ob die Schutzrechtsverletzung absichtlich oder unabsichtlich begangen wurde.

Bevor Sie ein Gericht anrufen, sollten Sie prüfen, ob Sie die Angelegenheit außergerichtlich regeln und damit Zeit und Kosten sparen können. Wenn Sie sicher sind, dass eine Schutzrechtsverletzung vorliegt, sollten Sie zunächst die Verletzerin oder den Verletzer schriftlich mit einem Verwarnungsschreiben auffordern, die Verletzungshandlung zu unterlassen und ihr oder ihm eine angemessene Frist setzen, sich dazu zu äußern.

Die Verwarnung erleichtert Ihnen vor Gericht den Nachweis, dass Dritte Ihr Schutzrecht widerrechtlich benutzen.

Ist die Verwarnung erfolglos, sollten Sie ein Gericht anrufen. Sie können Unterlassung oder Schadensersatz fordern. In bestimmten Fällen können Sie auch verlangen, dass die widerrechtlich hergestellten Erzeugnisse vernichtet werden. Das Gericht wird seine Entscheidung unter anderem davon abhängig machen, ob die Rechtsverletzung vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.

Achtung: Sobald Sie den Verdacht haben, dass jemand Ihre Schutzrechte verletzt, sollten Sie sich von einer Patent- oder Rechtsanwältin oder einem Patent- oder Rechtsanwalt beraten lassen. Über die Internetseiten der Patentanwaltskammer können Sie eine Patentanwältin oder einen Patentanwalt in Ihrer Nähe suchen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können Sie auch über die Seiten der Rechtsanwaltskammern in Baden-Württemberg finden oder sich von diesen vermitteln lassen:

Hinweis: In Baden-Württemberg werden Gemeinschaftsmarken- und Geschmacksmusterstreitigkeiten im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe beim Landgericht Mannheim, im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart beim Landgericht Stuttgart, Patent- und Gebrauchsmusterstreitigkeiten für alle Gerichtsbezirke des Landes beim Landgericht Mannheim verhandelt. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Ort der Verletzung.

Eine Möglichkeit, Schutzrechtsverletzungen durch aus dem Ausland kommende Waren zu unterbinden, besteht darin, bei begründetem Verdacht ein Grenzbeschlagnahmeverfahren bei der zuständigen Oberfinanzdirektion zu beantragen. Damit können Sie für einen Zeitraum von zwei Jahren verhindern, dass gefälschte Produkte ins Land kommen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern angeboten werden. Eventuell benötigen Sie dafür eine gerichtliche Entscheidung.

Bundes- und europaweit werden Grenzbeschlagnahmeverfahren auf Antrag von Firmen durch die Zentralstelle für Gewerblichen Rechtsschutz (ZGR) koordiniert. Die ZGR ist zentraler Ansprechpartner mit betreuender Funktion.

Tipp: Sie selbst können dazu beitragen, die Durchführung von Grenzbeschlagnahmeverfahren zu erleichtern, indem Sie Ihre Produkte mit Sicherungsmitteln wie Etiketten, Sicherheitsfäden, Sicherheitslabels, Hologrammen oder Ähnlichem versehen.

Sie selbst werden von Dritten beschuldigt, deren Schutzrechte zu verletzen

Sie müssen grundsätzlich bereits in der Forschungs- und Entwicklungsphase recherchieren, ob Ihr künftiges Erzeugnis, Ihre beabsichtigte Dienstleistung oder Ihre künftige Produkt- oder Firmenbezeichnung keine Rechte Dritter verletzt. Damit können Sie derartige Beschuldigungen generell vermeiden. Auch sollten Sie selbst gewerbliche Schutzrechte anmelden, wo es sinnvoll und möglich ist.

Achtung: Sollten Sie trotz größter Sorgfalt von einer Schutzrechtsinhaberin oder einem Schutzrechtsinhaber ein Verwarnungsschreiben erhalten und darin aufgefordert werden, die Verletzungshandlung zu unterlassen, dürfen Sie dieses keinesfalls ignorieren. Sie sollten eine Patent- oder Rechtsanwältin oder einen Patent- oder Rechtsanwalt hinzuziehen und die nächsten Schritte mit diesen abstimmen. Vor Gericht benötigen Sie in jedem Fall eine zugelassene Vertretung. Es kann sein, dass Sie sowohl eine patent- als auch eine rechtsanwaltliche Vertretung benötigen. In einigen Patentanwaltskanzleien sind daher auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tätig.

Im ersten Schritt sollten Sie klären, ob es sich um ein geltendes Schutzrecht handelt und ob die Absenderin oder der Absender des Schreibens befugt ist, Sie zu verwarnen. Das können Sie durch eine Recherche in der Patentrolle oder in den einschlägigen Registern des DPMA feststellen. Im zweiten Schritt sollten Sie prüfen, ob Ihre Benutzung in den Schutzumfang des betreffenden Schutzrechts fällt. Das kann meist nur die Patentanwältin oder der Patentanwalt mit Ihnen gemeinsam beurteilen.

Kommen Sie zu dem Ergebnis, dass Sie das Schutzrecht tatsächlich verletzen, sollten Sie versuchen, eine Lösung zu finden, bei der eine Verletzung des Schutzrechtes unterbleibt. Wenn das nicht möglich oder zu aufwendig für Sie ist, sollten Sie prüfen, ob das verletzte Schutzrecht anfechtbar ist. Hierzu sollten Sie gründlich recherchieren, ob es Dokumente gibt, auf deren Grundlage Sie ein Nichtigkeits- oder Löschungsverfahren einleiten können. Wenn es sich um ein ungeprüftes Patent handelt, können Sie einen Prüfungsantrag stellen. Bis zum Ausgang des eingeleiteten Verfahrens wird auch im Verletzungsverfahren vor Gericht nichts entschieden.

Tipp: Recherchen können Sie selbst in den Auslegehallen des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) in München und Berlin oder in Patentinformationszentren durchführen. In Baden-Württemberg gibt es das Patentinformationszentrum Stuttgart. Das DPMA bietet auf seinen Seiten auch Such- und Recherchemöglichkeiten, die Sie extern nutzen können. Empfehlenswert ist allerdings die Recherche in einem Patentinformationszentrum.

Generell wird es leichter sein, gegen ein ungeprüftes Patent, ein Gebrauchs- oder Geschmacksmuster oder eine Marke vorzugehen als gegen ein auf alle Schutzvoraussetzungen geprüftes, erteiltes Patent.

Tipp: Sie sollten beachten, dass nicht jede Schutzrechtsverletzung vor Gericht verhandelt wird. Sie können sich gegebenenfalls außergerichtlich einigen und es kann durchaus sein, dass die Schutzrechtsinhaberin oder der Schutzrechtsinhaber an Nutzungsrechten für von Ihnen angemeldete Schutzrechte oder Know-how von Ihnen interessiert ist. Gegenseitige Nutzungsrechte können für beide Seiten von Vorteil sein.

 

Freigabevermerk

 

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz-und Wirtschaftsministerium hat ihn am 06.08.2015 freigegeben.

 

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74523 Schwäbisch Hall

Geoportal Schwäbisch Hall

Spätestens seit Google Maps haben Geoinformationssysteme und Geodaten ganz unbewusst Einzug in unser Leben gehalten. Wir nutzen ganz selbstverständlich Daten und Informationen mit Raumbezug für unterschiedlichste Zwecke. Die Stadtverwaltung Schwäbisch Hall stellt Geoinformationen aus unterschiedlichen Fachbereichen der Stadt einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung.

Die Stadt Schwäbisch Hall baut, unter der Federführung der Abteilung Vermessung, seit 1996 in ihrem städtischen Geoinformationssystem (GIS) konsequent raumbezogene Daten auf.

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