Öffnung städtischer Einrichtungen
Erstelldatum01.06.2021
Die ab 2. Juni außer Kraft tretende Bundesnotbremse hat auch Auswirkungen für die Einrichtungen der Stadt Schwäbisch Hall.
Endlich ist es soweit: Die 7-Tage-Inzidenz liegt stabil unter dem Wert von 100, somit tritt am morgigen Mittwoch. 2. Juni, die Bundesnotbremse außer Kraft und im Landkreis Schwäbisch Hall sind Lockerungen der Corona-Regeln möglich, etwa im Einzelhandel, in der Kultur und der Gastronomie. Für Einrichtungen der Stadt Schwäbisch Hall hat dies folgende Auswirkungen:
Das Hällisch-Fränkische Museum hat ab Mittwoch, 2. Juni, wieder regulär geöffnet: von Dienstag bis Sonntag je von 10 bis 17 Uhr. Der Eintritt ist frei. Eine Vorabanmeldung ist nicht notwendig. Für den Einlass muss ein tagesaktueller, negativer Testnachweis oder ein Impf- oder Genesungsnachweis vorliegen. Im ganzen Museumsgebäude gilt Maskenpflicht und der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Besucherinnen und Besuchern muss gewahrt werden. Außerdem müssen die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher erhoben werden, dafür nutzt das HFM die Luca-App, das digitale Gästebuch der Firma marbet sowie ausliegende Erhebungsbögen.
Der Besuch der Stadtbibliothek Schwäbisch Hall ist ab Mittwoch, 2. Juni, auch wieder spontan und ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Voraussetzung für alle Besucherinnen und Besucher ist allerdings, dass sie symptomfrei sind, zusätzlich muss ab dem vollendeten 6. Lebensjahr ein negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorgelegt werden. Von der Testpflicht befreit sind Personen, deren vollständige Impfung gegen das Coronavirus mehr als zwei Wochen zurückliegt (mit Nachweis) oder die in den letzten sechs Monaten eine COVID-19-Infektion überstanden haben und dies nachweisen können. Vor Ort ist die Hinterlegung der Kontaktdaten erforderlich, entweder auf einem Kontaktdatenformular oder mittels der Luca-App.
Um alle Leserinnen und Lesern auch ohne Schnelltest mit Büchern und sonstigen Medien versorgen zu können, wird der sehr beliebte Abholservice auch weiterhin angeboten. Um beide Angebote mit größtmöglicher Sicherheit zu ermöglichen, finden sie in getrennten Zeitfenstern statt. Die Abholzeiten bzw. Besuchszeiten verteilen sich ab Mittwoch, 2. Juni, folgendermaßen:
Abholzeiten:
Di: 11-15 Uhr
Mi: 9-10.30 Uhr & 12-15 Uhr
Do: 11-15 Uhr
Fr: 11-14 Uhr
Sa: 9-10.30 Uhr
Besuchszeiten:
Di: 15-18 Uhr
Mi: 10.30-12 Uhr & 15-18 Uhr
Do: 15-18 Uhr
Fr: 14-16 Uhr
Sa: 10.30-13 Uhr
Bestellungen für den Abholservice müssen spätestens um 15 Uhr am Vortag des gewünschten Abholdatums vorliegen. Die Rückgabe entliehener Bücher und Medien kann in den Besuchszeiten persönlich erfolgen, darüber hinaus ist die Außenrückgabe auch tagsüber offen und wird regelmäßig geleert. Hier können Medien per Einwurf zurückgegeben werden.
Ab Dienstag, 8. Juni werden die Leihfristen nicht mehr automatisch vom Bibliotheksteam verlängert. Die Leserinnen und Leser werden gebeten, ihre aktuellen Fristen in den Leserkonten zu prüfen und an die rechtzeitige Rückgabe zu denken. Bei verspäteter Rückgabe fallen dann wieder Versäumnis- und Mahngebühren an.
Die städtische Musikschule kann nach den Pfingstferien wieder ihren Instrumentalunterricht an Streich-, Zupf- und Tasten- sowie Schlaginstrumenten als Präsenzunterricht in Gruppen von bis zu 10 Personen aufnehmen. Ebenso startet die musikalische Früherziehung wieder. Gesangs- oder Blasmusikunterricht sind noch nicht wieder möglich. Bei den Angeboten der Musikschule gilt ein Test- und Hygienekonzept. Über die Regelungen im Einzelnen werden die Musikschülerinnen und Musikschüler, bzw. deren Eltern direkt von der Musikschule sowie über die Homepage der Musikschule informiert.
Aktuelle Informationen rund um die aktuellen Corona-Regelungen und Öffnungen der städtischen Einrichtungen finden sich immer hier.